Dezember 2021

Maskenpflicht auch für Fünftklässlerinnen und Fünftklässler

  • 08.12.2021

Damit der geregelte Unterrichtsbetrieb in der aktuellen Covid-19-Situation aufrechterhalten werden kann, gilt ab 9. Dezember und bis zu den Weihnachtsferien auch für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse die Maskentragpflicht in Innenräumen.

Hintergrund: Die aktuelle Verschärfung der pandemischen Lage zeigt sich auch in den Schulen. Die Situation an den Volksschulen ist durch einen starken Anstieg der Covid-19-Fälle gekennzeichnet. Zahlreiche Massnahmen wurden zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffen: Dazu zählen u.a. repetitive Testungen mit hoher Beteiligung, Ausbruchsuntersuchungen, temporäre Maskentragpflichten sowie als letzte Massnahme Quarantäne- bzw. Isolationsanordnungen. Dennoch konnte die Lage in den Volksschulen noch nicht im benötigten Umfang beruhigt werden.  

Deshalb hat das Departement des Innern nun eine Maskentragpflicht für die Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule ab der fünften Primarschulklasse sowie für sämtliche erwachsenen, in der Volksschule tätigen Personen angeordnet. Die Maskentragpflicht gilt für die betreffenden Personen in den Eingangsbereichen und in den Innenräumen der Schulanlagen, nicht aber im Aussenbereich des Schulareals.

Ausnahmen der Tragpflicht möglich

Die Gesichtsmaske kann abgelegt werden, wenn während des Unterrichts eine andere schützende Barriere (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden ist, es die Platzverhältnisse erlauben oder es die Unterrichtssituation zwingend erfordert. Ebenfalls entfällt die Pflicht während der sitzenden Konsumation von Speisen oder Getränken, wobei die Hygiene- und Distanzregeln einzuhalten sind. Ausnahmen sind ebenfalls beim Instrumental- und Sportunterricht vorgesehen. Von der Maskentragpflicht befreit sind überdies Personen, die aus besonderen, insbesondere medizinischen Gründen nachweislich keine Gesichtsmaske tragen können.

Den Schülerinnen und Schülern, welche der Maskentragpflicht unterstehen, stellt der Schulträger die Gesichtsmasken kostenfrei zur Verfügung.

Massnahme gilt vorerst bis Weihnachten

Die Maskentragpflicht gilt vorerst bis 24. Dezember 2021 und dient dazu, die zweckmässige Bekämpfung der Covid-19-Epidemie innerhalb des Schulbetriebs zu unterstützen, respektive den Präsenzunterricht sowie den geordneten Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Die betreffende Massnahme soll dazu beitragen, die Erreichung der Bildungsziele sicherzustellen.

Weitere Informationen

corona.so.ch/bildung-kultur