April 2022

Bundesvorlage zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer findet Zuspruch

  • 13.04.2022

Mit einer Anpassung des Steuersystems soll die OECD-Mindeststeuer bei grossen Unternehmen eingeführt werden. Die möglichen Zusatzeinnahmen sollen in erster Linie den Kantonen für die Verbesserung der Standortattraktivität zugutekommen. Die Solothurner Regierung unterstützt das Vorhaben des Bundes.

Hintergrund: Die OECD/G20-Steuerreform sieht vor, dass international tätige Konzerne mit einem Umsatz über 750 Mio. Franken Euro zu mindestens 15 Prozent besteuert werden sollen. Zieht die Schweiz nicht mit, dürfen ausländische Staaten bei solchen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die Differenz der in der Schweiz angewendeten Steuer zur Mindeststeuer in Zukunft selber besteuern. Der Bund schlägt eine Verfassungsänderung sowie den Erlass einer befristeten Bundesverordnung und eine spätere, ordentliche Gesetzgebung vor. Damit soll auf den 1. Januar 2024 hin sichergestellt werden, dass das von der OECD/G20-Mindessteuer betroffene Steuersubstrat vollständig in der Schweiz besteuert wird. Dafür soll eine Ergänzungssteuer eingeführt werden, die nur die grossen Unternehmen betrifft und die von der OECD-Reform nicht betroffenen KMU von der Änderung ausnimmt. Die Solothurner Regierung begrüsst das rasche Vorgehen, das nicht zuletzt den hier ansässigen grossen Unternehmen Rechtssicherheit bietet.

Zusatzeinnahmen für die Standortförderung einsetzen

Die von der OECD geplanten Massnahmen im Steuerbereich schränken den internationalen Steuerwettbewerb erheblich ein. Künftig werden andere Standortfaktoren an Wichtigkeit gewinnen. Die Solothurner Regierung teilt diese Sicht und begrüsst die Idee, dass die Kantone im internationalen Standortwettbewerb vermehrt eine entscheidende Rolle spielen werden. Dafür müssen diese jedoch mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden. Der Grossteil der Zusatzeinnahmen muss deshalb den Kantonen zugutekommen und eine entsprechende Bestimmung in der Bundesverfassung verankert werden. Dem Bund soll maximal ein Anteil von 25 Prozent zur Verbesserung der Standortattraktivität verbleiben. Im Zentrum stehen dabei Massnahmen in den Bereichen Forschung, Hochschulbildung, Energie und Umwelt.