April 2022

Konsultation Grundlagenpapier Covid-19: Der Kanton Solothurn fordert vom Bund eine aktivere Rolle

  • 22.04.2022

Das Gesundheitsamt des Kantons Solothurn beurteilt die zurückhaltende Rolle des Bundes kritisch. Bei einer epidemischen Welle, in welcher das Infektionsgeschehen wieder gesamtschweizerisch stark zunimmt, erachtet es ausschliesslich kantonal verordnete Massnahmen nicht als zielführend. Der Bund sollte in diesem Fall wieder eine aktive Rolle einnehmen und schweizweit einheitliche Massnahmen anordnen.

Mit dem Wechsel in die «normale Lage» gehen nach Epidemiengesetz diverse Aufgaben in die Verantwortung der Kantone über.  Bei der Konsultation des Bundes zum Grundlagenpapier zur mittel- und längerfristigen Entwicklung der Covid-19-Epidemie und der vorgeschlagenen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen begrüsst das Gesundheitsamt nur einen Teil der Vorschläge. Der Kanton Solothurn bejaht folgende Vorschläge des Bundes: Dauer der Übergangsphase bis Frühling 2023, Impfungen, Testung, Versorgungskapazitäten, Förderprogramm für Covid-19-Arzneimittel, Forschung, längerfristige gesundheitliche Auswirkungen von Covid-19, Internationales, Kommunikation sowie Koordination zwischen Bund, Kantonen und weiteren Stakeholdern.

Anpassung der vorgeschlagenen Szenarien notwendig

Aus Sicht des Kantons Solothurn ist es für die Planung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen wichtig, dass die Szenarien in erster Linie aufgrund der Auswirkungen auf die Bevölkerung und der Auslastung der Gesundheitsversorgung eingeteilt werden. Deshalb soll insbesondere Szenario 3 in zwei einzelne Szenarien aufgeteilt werden:

Szenario 3a – Nachlassende Immunität: Die Viruszirkulation ist wieder hoch, während die Immunität der Bevölkerung nachgelassen hat. In diesem Fall können die Infektionszahlen durch die aufgebauten kantonalen Strukturen bewältigt werden. Die Einschränkungen für die Bevölkerung bleiben gering.  Die Kantone ordnen eigenständig gezielte Schutzmassnahmen an, verabreichen Impfungen und informieren die Bevölkerung.

Szenario 3b – Besorgniserregende Virusvariante: Eine neue Coronavariante taucht auf. Es droht ein rapider Anstieg der Fallzahlen. Solche Infektionszahlen sind aus Sicht des Gesundheitsamtes des Kantons Solothurn durch die kantonalen Strukturen nicht mehr zu bewältigen. In diesem Fall sind für die Bevölkerung wieder relevante Einschränkungen wie Isolation, Quarantäne, Testen und Maskenpflicht notwendig. Nur durch schweizweit einheitlich geltende Massnahmen kann die Verbreitung des Virus wirksam eingedämmt werden.

Massnahmen sollen schweizweit gelten

Nicht-pharmazeutische Massnahmen wie Maskentragpflicht oder Contact Tracing sind aus Sicht des Kantons Solothurn nur dann sinnvoll, wenn sie schweizweit gelten. Deshalb sollen sie vom Bund angeordnet werden.

Ebenso ist es zwingend, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wie bei allen anderen meldepflichtigen Infektionskrankheiten entsprechende Empfehlungen zu Covid-19-Massnahmen abgibt. Ohne entsprechende Vorgaben durch die nationale Gesundheitsbehörde sind Massnahmen durch die Kantone nicht möglich, weil sie diese aus juristischer Sicht kaum durchsetzen können.