August 2022

Verhältnismässigkeit bei Revision des Nachrichtendienstgesetzes

  • 30.08.2022

Der Regierungsrat unterstützt die geplante Änderung des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst. Er beurteilt einzelne Bestimmungen jedoch kritisch und spricht sich für möglichst geringe Grundrechtseingriffe aus.

Die Sicherheit der Bevölkerung sowie die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz sind optimal zu schützen. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Regierungsrat die geplante Änderung des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst im Grundsatz. Nachrichtendienstliche Massnahmen stehen naturgemäss in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz wichtiger Landesinteressen und dem Eingriff in die Grundrechte. Für jede Massnahme ist eine Interessenabwägung vorzunehmen und eine angemessene Balance zu finden. Der Regierungsrat setzt sich für Massnahmen ein, die sich in der Praxis als operativ geeignet und effizient erweisen. Gleichzeitig ist ihm das Gebot der Verhältnismässigkeit ein grosses Anliegen. Im konkreten Einzelfall soll der nötige Grundrechtseingriff so gering wie möglich ausfallen. Einzelne Bestimmungen der Vorlage genügen diesen Ansprüchen des Regierungsrates nicht. Als zwingend erachtet er beispielsweise die getrennte Bearbeitung von Personendaten potenzieller Opfer. 

Aufgrund von Erfahrungen in umliegenden Ländern hält der Regierungsrat den Vorschlag des Bundes für gerechtfertigt, neu auch im Bereich gewalttätig–extremistischer Aktivitäten bewilligungspflichtige Beschaffungsmassnahmen anzuwenden. Solche Aktivitäten können die innere und äussere Sicherheit bedrohen. Gerade in diesem Zusammenhang kritisiert aber der Regierungsrat die vorgeschlagene Bestimmung als zu unpräzise. Seiner Ansicht nach verdienen derartig schwerwiegende Grundrechtseingriffe eine klare gesetzliche Grundlage sowie eine transparente Erörterung und offene Diskussion. 

Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst bezweckt den Schutz wichtiger Landesinteressen. Aufgabe des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und der kantonalen Vollzugsbehörden ist es, die Sicherheit der Bevölkerung sowie die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz zu gewährleisten. Mit den gesetzlich geregelten Massnahmen werden Bedrohungen, beispielsweise durch Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst und Angriffe auf Informations- und Energieinfrastrukturen, frühzeitig erkannt und verhindert.