Dezember 2022

Gesetz über die Kantonspolizei ist in allen wesentlichen Punkten rechtskonform – Regierungsrat ist sehr erfreut

  • 22.12.2022

Der Regierungsrat nimmt das heute zugestellte Urteil des Bundesgerichts zum teilrevidierten Gesetz über die Kantonspolizei erfreut zur Kenntnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen fünf Bestimmungen weitgehend abgewiesen. Ausdrücklich bestätigt hat das oberste Gericht die Rechtmässigkeit der polizeilichen Vorermittlungen. Damit kann die Polizei künftig Observationen, verdeckte Fahndungen und verdeckte Vorermittlungen durchführen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass diese Instrumente einen wesentlichen Beitrag leisten, um die Bevölkerung erfolgreich vor modernen Kriminalitätsformen zu schützen.

Am 29. November 2020 haben die Stimmberechtigten die Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei mit 73 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen. Die Gesetzesänderung umfasst u.a. die Rechtsgrundlage für die zweijährige Ausbildung zur Polizistin und zum Polizisten sowie für den elektronischen Datenaustausch zwischen Polizeibehörden. Zudem werden der Polizei die nötigen, zeitgemässen Instrumente zur Verhinderung moderner Kriminalitätsformen im realen und virtuellen Raum zur Verfügung gestellt. Mit jedem Delikt, das die Polizei rechtzeitig erkennen und verhindern kann, werden weniger Menschen zu Opfern. In anderen Kantonen haben sich die Observation, die verdeckte Fahndung und die verdeckte Vorermittlung beim wirksamen und effizienten Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten bewährt.

Beschwerde grundsätzlich und in allen wesentlichen Punkten abgewiesen
Eine Gruppe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten hat im Januar 2021 gegen fünf Bestimmungen des teilrevidierten Gesetzes Beschwerde an das Bundesgericht erhoben. Angefochten wurde die Observation, die verdeckte Fahndung, die verdeckte Vorermittlung, die automatisierte Fahrzeugfahndung sowie das Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge bis 30 kg Gewicht. Das revidierte Gesetz über die Kantonspolizei ist am 1. März 2021 in Kraft getreten. Die Anwendung der fünf angefochtenen Bestimmungen wurde bis zum Vorliegen des Bundesgerichtsurteils ausgesetzt.
Mit Urteil vom 29. November 2022 (1C¬_39/2021) hat das Bundesgericht die Beschwerde grundsätzlich und in allen wesentlichen Punkten abgewiesen, soweit es überhaupt auf sie eingetreten ist. Klar abgewiesen hat das Bundesgericht den Haupteinwand der Beschwerdeführenden, die Polizei dürfe die angefochtenen Massnahmen lediglich bei Vorliegen eines Tatverdachts anordnen. Das oberste Gericht folgt damit vollumfänglich der Argumentation des Kantons. Davon ausgehend bestätigt das Bundesgericht die Verfassungsmässigkeit der drei polizeilichen Vorermittlungstätigkeiten (Observation, verdeckte Fahndung und verdeckte Vorermittlung).

Präzisierung in zwei Punkten gefordert
Das Bundesgericht fordert für die automatisierte Fahrzeugfahndung eine Präzisierung. Unter Berücksichtigung eines neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Mai 2021 fordert das Bundesgericht eine präzisiere Bezeichnung der Polizeidatenbanken, mit denen die automatisiert erfassten Kontrollschilder von Fahrzeugen abgeglichen werden dürfen (Aufhebung von § 36octies Abs. 2 Bst. a KapoG). Ausserdem hat die nachträgliche Information einer Person, gegen die verdeckt gefahndet wurde, ausnahmslos zu erfolgen (Aufhebung von § 36septies Abs. 4 Satz 2 KapoG).

Bevölkerung vor schweren Gewalttaten schützen
Der Regierungsrat nimmt das Urteil erfreut zur Kenntnis. «Es bestärkt den Regierungsrat in seinen Bemühungen, die Bevölkerung vor schweren Gewalttaten wirksam zu schützen», sagt Regierungsrätin Susanne Schaffner, Vorsteherin des Departements des Innern. Insbesondere die Möglichkeit der polizeilichen Observation, verdeckten Fahndung und verdeckten Vorermittlung erachtet der Regierungsrat dafür als unverzichtbar. Mit dem Urteil schafft das oberste Gericht Klarheit und Vertrauen in die Legitimität der polizeilichen Massnahmen ausserhalb eines Strafverfahrens. Die Rechtssicherheit dient der Bevölkerung und den rechtsanwenden Behörden. Den beiden geforderten Präzisierungsvorschlägen wird der Regierungsrat nachkommen.