Juni 2022

Zusätzliche Bundesgelder für familienergänzende Kinderbetreuung

  • 09.06.2022

Gemeinden im Kanton Solothurn erhalten für die Dauer von drei Jahren vom Bund zusätzliche finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung. Der Bund hat das Gesuch des Kantons Solothurn gutgeheissen.

Der Bund unterstützt seit 2018 Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Im Kanton Solothurn sind die Gemeinden für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung zuständig. Die Kosten für die Eltern können beispielsweise gesenkt werden, wenn die Gemeinden Kitas, Horte, Mittagstische oder Tagesfamilien finanziell unterstützen. Je stärker eine Gemeinde die Drittbetreuungskosten für Eltern senkt, desto höher fällt der Beitrag des Bundes aus. Die Finanzhilfen des Bundes sind auf drei Jahre begrenzt.

Subventionen in den Gemeinden sind stark gestiegen

Um Beiträge des Bundes zu erhalten, hat der Kanton beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ein Gesuch eingereicht. In diesem konnte der Kanton aufzeigen, dass die Subventionen der Gemeinden für die familienergänzende Kinderbetreuung über drei Jahre hinweg schrittweise erhöht werden: von rund 6,8 Millionen Franken auf rund 9,7 Millionen Franken. Als Referenzjahr für die Berechnung der Subventionserhöhung gilt das Kalenderjahr 2019. Als Beitragsjahr wurden die Schuljahre gewählt. Die entsprechenden Kennzahlen hat der Kanton Solothurn in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden zusammengetragen. Seit dem 1. Januar 2020 haben 47 der 107 Gemeinden im Kanton Subventionen neu eingeführt oder erhöht. 

Aufgrund dieser Ausgangslage hat das BSV das Gesuch des Kantons Solothurn bewilligt. Der Kanton Solothurn wird vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2023 als beitragsberechtigt anerkannt. Der Bund wird nun während drei Jahren Finanzhilfen in der Höhe von voraussichtlich knapp zwei Millionen Franken ausrichten. Der Kanton überweist diese nach einem Verteilschlüssel an die Gemeinden. Das Amt für Gesellschaft und Soziales informiert die Gemeinden bis Ende Juni über das weitere Vorgehen.

Weitere Informationen
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)