Hintergrund: Um die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu stärken, regionale Unterschiede abzubauen und Arbeitsplätze in strukturschwachen Gebieten zu schaffen und zu erhalten, kann der Bund für die direkte Bundessteuer Steuererleichterungen gewähren. Diese Möglichkeit ist gemäss Bundesverfassung und gemäss Bundesgesetz über Regionalpolitik vorgesehen. Bewertet werden die Indikatoren Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung, Einkommenssituation und Arbeitslosigkeit. Im Kanton Solothurn zählen aufgrund der genannten Kriterien Balsthal und Breitenbach im Förderperimeter zu den Gemeinden, die es zu fördern gilt. Grenchen wurde aufgrund der Strukturdaten aus der Verordnung gestrichen. Durch die Neue Regionalpolitik können regionalwirtschaftlich bedeutende Unternehmen beim Kanton Soloturn Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer beantragen.
Anspruchsberechtigte Gemeinden werden regelmässig überprüft
Bei der Neuen Regionalpolitik stehen Vorhaben von industriellen Unternehmen und von Firmen mit Fokus auf Informationstechnologien im Vordergrund. Der Förderperimeter umfasst die strukturschwächsten Regionen und Gemeinden der Schweiz, wobei die Anwendungsgebiete zusammen höchstens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung umfassen dürfen. Der Bundesrat und das zur Umsetzung beauftragte Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) legen die Gebiete fest, in denen Unternehmen von Steuererleichterungen profitieren können. Das Steuerungsmodell und die Anwendungsgebiete wurden im Rahmen der 2016 in Kraft getretenen Reform überprüft und angepasst. Die Grundlage dazu bildete die von der Credit Suisse Economics & Research erstellte Studie «Überprüfung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der NRP» von 2014. Einmal pro Legislaturperiode prüft das WBF, ob die Anwendungsgebiete im Rahmen des bestehenden Steuerungsmodells allenfalls zu ändern sind.