Die Schweiz hat bisher kein eigenes Trustrecht. Ausländische Trusts sind jedoch weit verbreitet und stellen eine rechtliche und wirtschaftliche Realität dar: Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens im Jahr 2007 werden sie in der Schweiz vollständig anerkannt. Der Bund hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, nach der die Einführung des Trusts als neues Rechtsinstitut im Obligationenrecht vorgesehen ist. Der vorgeschlagene Trust trägt die wesentlichen Merkmale eines Trusts nach angelsächsischem Recht und entspricht der Definition des Haager Trust-Übereinkommens. Vorgesehen ist weiter, Trustverhältnisse auch in den Steuergesetzen explizit zu regeln.
Der Regierungsrat erachtet die Vorlage als sinnvoll und zweckmässig, zumal der Trust nach schweizerischem Recht hinsichtlich der Organisationsstruktur und der zu bildenden Organe grundsätzlich demjenigen des bewährten ausländischen Rechts entsprechen soll. Auch die vorgeschlagene steuerrechtliche Regelung wird begrüsst, da dadurch mögliche Steuerlücken geschlossen werden können. Die angedachte Regelung steht zudem im Einklang mit der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und trägt dem Legalitätsprinzip Rechnung.