März 2022

Klares Ja zur Anpassung der Sprachenverordnung

  • 29.03.2022

Die Sprachenverordnung hat sich in den vergangenen elf Jahren bewährt. Dennoch sind nun einige Anpassungen nötig. Der Regierungsrat befürwortet die entsprechende Teilrevision.

Hintergrund: Seit 2010 hat die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften Gültigkeit. Die Sprachenverordnung konkretisiert unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen, über den Gebrauch der Amtssprachen und die Fördermassnahmen für die rätoromanische und italienische Sprache. Beim schulischen Austausch, bei der Unterstützung von Verständigungsorganisationen und bei den Förderbestimmungen für die Landessprachen im Unterricht besteht ein Anpassungsbedarf.

Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Teilrevision. Zudem nimmt er davon Kenntnis, dass die im Kanton Solothurn ansässige Agentur Movetia mittelfristig in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft umgewandelt werden soll und ein eigenes Movetia-Gesetz geplant ist.