März 2022

Neuer Anlauf für CO2-Gesetz: Regierungsrat unterstützt Stossrichtung

  • 29.03.2022

Nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes an der Urne will der Bundesrat in einem neuen Anlauf die Förderinstrumente zur Reduktion der Treibhausgase ausbauen. Der Regierungsrat unterstützt insbesondere die zusätzlichen Mittel für das Gebäudeprogramm sowie die geplanten Förderbeiträge für räumliche Energieplanungen.

Nachdem das totalrevidierte CO2-Gesetz an der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 abgelehnt wurde, hat der Bundesrat einen neuen Gesetzesentwurf für die Zeit von 2025 bis 2030 ausgearbeitet. Die Vorlage dient dazu, den Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz bis 2030 zu halbieren und damit das Klimaziel 2030 zu erreichen. Dabei soll auf Instrumente, die zur Ablehnung der letzten Revision beigetragen haben, verzichtet werden. Stattdessen sollen die CO2-Abgabe für Brennstoffe und die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge mit gezielten und wirkungsvollen neuen Anreizen und Förderinstrumenten ergänzt werden.

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort die wesentlichen Inhalte der Vorlage. Er unterstützt insbesondere die geplanten Massnahmen, um das Gebäudeprogramm weiterführen und verstärken zu können. Mit der befristeten Erhöhung der CO2-Zweckbindung von einem Drittel auf rund die Hälfte und mit den zusätzlichen 40 Millionen Franken pro Jahr für erneuerbaren Heizungsersatz kann das erfolgreiche Gebäudeprogramm auch bei rückläufigen Einnahmen aus der CO2-Abgabe bis 2030 verstärkt weitergeführt werden.

Zusätzliche Anreize für Energieplanungen

Weiter begrüsst der Regierungsrat die geplanten Förderbeiträge des Bundes für kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen. Im kantonalen Richtplan ist bereits festgelegt, dass Gemeinden und Regionen eine räumliche Energieplanung erarbeiten können. Der Kanton unterstützt die Arbeiten finanziell und zum Teil auch fachlich. Mit den neuen Beiträgen des Bundes wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, entsprechende Planungen voranzutreiben.

Ablehnend steht die Regierung einer Beratungspflicht beim Ersatz von fossilen Heizungen gegenüber. Angesichts der geplanten Förderinstrumente und der zusätzlichen Beratungs- und Fördermassnahmen aus dem kantonalen Energiekonzept erachtet er eine solche Pflicht weder als nötig noch als zielführend.

Der Regierungsrat fordert den Bund zudem auf, den Folgen des Klimawandels in der CO2-Gesetzgebung mehr Gewicht zu geben. Ebenso regt er an, bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit bei Bauvorhaben von grösseren Emittenten auch die Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen.