Durch die Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung soll die Gültigkeitsdauer von Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln begrenzt werden. Die Massnahme des Nationalen Aktionsplans dient dazu, die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu begrenzen und deren nachhaltige Anwendung zu begünstigen. Der Regierungsrat ist mit den Änderungen grösstenteils einverstanden. Er erachtet jedoch die Gültigkeitsdauer der Fachbewilligungen von acht Jahren als zu lang und beantragt, diese bei insgesamt gleichbleibender Anzahl Ausbildungsstunden zu verkürzen.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen der Abfallverordnung und der Luftreinhalteverordnung soll ermöglicht werden, Altholz als Brennstoff zur direkten Trocknung der Rohstoffe bei Anlagen zur Span- und Faserplattenproduktion einzusetzen. Dies entspricht der gängigen Praxis im europäischen Umfeld. Die vorgeschlagenen Emissionsgrenzwerte reduzieren die Luftschadstoffe beträchtlich und sind wirtschaftlich tragbar.