Mai 2022

Arbeitgeber Kanton Solothurn: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

  • 31.05.2022

«Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit» ist beim Arbeitgeber Kanton Solothurn gegeben. Abweichungen liegen zwischen minus 2,8% und plus 1,4% und sind klar im Rahmen der Toleranzgrenzen.

Das Personalamt des Kantons Solothurn hat die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann innerhalb der Kantonalen Verwaltung, der Gerichte und Kantonalen Schulen analysiert. Dies geschah mit externer Unterstützung, mehreren Analysen und mithilfe der standardisierten Berechnungsmethode des eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann. Zudem wurden die Resultate durch eine unabhängige Revisionsstelle überprüft.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Lohngleichheit klar gegeben ist und im Rahmen der Toleranzschwelle von +/- 5 Prozent liegt. Damit ist der Arbeitgeber Kanton Solothurn vergleichbar mit anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Die Toleranzschwelle gilt, weil nicht alle Aspekte der Lohngleichheit mit standardisierten Prozessen abgebildet werden können. Es soll so jener Teil ausgeglichen werden, welcher durch weitere objektive, unternehmensspezifische Faktoren erklärt werden kann. Dies können beispielwiese Inkonvenienzbeiträge sein, welche aufgrund von Pikettdiensten zum eigentlichen Lohn dazugerechnet werden.

Die Auswertungen wurden unterteilt nach den Anstellungsbehörden, welche für die Löhne verantwortlich sind. Dabei werden nebst wiederkehrenden und individuellen Lohnbestandteilen auch arbeitsplatzbezogene Merkmale sowie persönliche Qualifikationsmerkmale berücksichtigt. Die Ergebnisse der durchgeführten Analysen sehen wie folgt aus:

Anstellungsbehörde/n Ergebnis aus Sicht Frauen
Kantonale Verwaltung (inkl. Lehrpersonen der heilpädagogischen Sonderschulen) -2.8 %
Gerichte -0.3 %
Berufsbildungszentrum Olten Lehrpersonal 0 %
Berufsbildungszentrum Solothurn-Grenchen Lehrpersonal -1.1 %
Kantonsschule Olten Lehrpersonal -0.4 %
Kantonsschule Solothurn Lehrpersonal +1.4 %

Die Ergebnisse und weiterführende Auswertungen zeigen, dass der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit» beim Arbeitgeber Kanton Solothurn gegeben ist. Es sind diesbezüglich keine flächendeckenden Massnahmen notwendig. Die Lohngleichheit ist dem Kanton Solothurn als Arbeitgeber ein wichtiges Anliegen. Er wird diese auch künftig in regelmässigen Abständen überprüfen.

Weitere Informationen

Der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit» ist in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankert. Arbeitgebende sind verpflichtet, die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann zu gewährleisten. Lohndiskriminierung ist einklagbar. Im Zuge der Änderung des Gleichstellungsgesetzes per 1. Juli 2020 wurden Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.