Mit dem Energiekonzept 2022 soll der Kanton Solothurn insbesondere seine Verantwortung im Gebäudebereich wahrnehmen. Handlungsbedarf besteht vor allem beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen, bei der Photovoltaik und bei der Sanierung von Dach und Fassade. Mit zusätzlichen Massnahmen will der Regierungsrat den Anreiz erhöhen, dass energetische Sanierungen gemacht werden oder dass in erneuerbare Heizungen und Photovoltaik investiert wird, wenn sowieso Unterhaltsarbeiten am Gebäude anstehen. Zudem sollen auch die Massnahmen des Bundes bei der Stromerzeugung und Elektromobilität gezielt unterstützt werden.
Bezahlbar und sicher
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass Energieeffizienz und erneuerbare Energie die richtigen Massnahmen für eine längerfristig bezahlbare und sichere Energieversorgung sind. Das Energiekonzept leistet mit seinen wirkungsvollen, breit abgestützten und vor allem rasch umsetzbaren Massnahmen einen wichtigen Beitrag für die Erreichung der Schweizer Energie- und Klimaziele.
Verbindliche CO2-Werte im Gesetz verankern
Die Handlungsschwerpunkte im Gebäudebereich sind der Ersatz fossiler Heizungen, der Ausbau thermischer Netze und die Steigerung der Sanierungsrate. Mit mehr Fördermitteln für das Gebäudeprogramm und für den Ausbau thermischer Netze soll der Anreiz für erneuerbare Heizsysteme und die Sanierung der Gebäudehülle erhöht werden. Mit einer Pflicht für PV-Anlagen für Neubauten wird erreicht, dass beim Bau eines neuen Gebäudes oder grösseren Umbauten direkt eine PV-Anlage realisiert wird, sofern es sich um eine geeignete Dachfläche handelt.
Der Regierungsrat verzichtet jedoch auf ein Verbot von fossilen Heizungen. Damit die nationalen Ziele beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen dennoch erreicht werden, sollen verbindliche CO2-Zielwerte in das kantonale Energiegesetz aufgenommen werden. Sie sind einzuhalten, wenn eine fossile Heizung neu installiert oder eine bestehende ersetzt wird. Damit bleibt es der Eigentümerschaft frei, mit welchen Einzelmassnahmen sie das Gebäude fit machen für 2050. Die bestehende Vorschrift mit fossilem Höchstanteil beim Heizungsersatz wird abgelöst. Ebenso wird der Vollzug stark vereinfacht.
Unterstützung für Photovoltaik und Elektromobilität
Weitere Handlungsschwerpunkte des Energiekonzepts sind der Ausbau der Photovoltaik und der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Mehrfamilienhäusern. Mit der wachsenden Bedeutung der Gebäude im Energiesystem werden wichtige Massnahmen im Aufgabenbereich des Bundes damit zusätzlich unterstützt.
Mit ergänzenden Fördermassnahmen und einer Überarbeitung der Steuerpraxis soll der Anreiz für Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden verstärkt werden, insbesondere auch für Fassadenanlagen mit Winterstromerzeugung. Neubauten mit geeignetem Potential sollen künftig auch im Kanton Solothurn mit einer Photovoltaikanlage erstellt werden. Ebenfalls will der Regierungsrat die Ladeinfrastruktur für Mehrparteienhäuser mit einem befristeten Förderprogramm unterstützen. Damit wird ein Anreiz geschaffen, Mieterinnen und Mietern den Umstieg auf die Elektromobilität zeitnah zu vereinfachen.
Dank gutem Kompromiss schneller ans Ziel
Das kantonale Energiekonzept 2014 ist in die Jahre gekommen. Die jüngsten Ziele der nationalen Energiestrategie 2050 und des Pariser Klimaabkommens waren noch nicht vollständig aufgenommen. Gemeinsam mit Vertretern der Gesellschaft, Wirtschaft, Politik wurde das Energiekonzept deshalb überarbeitet, und an die aktuellen energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen angepasst. Mit breit abgestützten Massnahmen konnte ein guter Kompromiss mit rasch umsetzbaren Lösungen erarbeitet werden.
Weitere Informationen
Das Energiekonzept 2022 kann bezogen werden unter: energie.so.ch/strategie