Mai 2022

Kanton lehnt ein Selbstzahlsystem für die zweite Auffrischimpfung ab

  • 31.05.2022

Die zweite Auffrischimpfung gegen Covid-19, welche beispielsweise für eine Reise gemacht wird, soll nicht in Rechnung gestellt werden. Der Kanton Solothurn lehnt einen entsprechenden Vorschlag des Bundes ab.

Der Bund empfiehlt aktuell nur für schwer immundefiziente Personen eine zweite Auffrischimpfung, d.h. für Personen, die aufgrund eines beeinträchtigten Immunsystems weniger gut auf die Impfungen ansprechen als gesunde Personen. Eine zweite Auffrischimpfung ist jedoch unter gewissen Voraussetzungen für weitere Personen durchführbar, die sich trotz fehlender Zulassung und Empfehlung ein weiteres Mal impfen lassen möchten, z. B. für eine Reise oder Verlängerung des Zertifikates.

In der Konsultation an die Kantone schlägt der Bund die Einführung eines Selbstzahlsystems für Personen vor, die sich trotz fehlender Empfehlung für ihre Reisetätigkeit einen zweiten Booster impfen lassen.

Der Kanton Solothurn lehnt dies ab. Das vom Bund vorgeschlagene Abrechnungs- und Meldesystem würde zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand für einen kleinen Personenkreis führen. Sollte der Bundesrat an der vorgeschlagenen Lösung festhalten, wird der Kanton prüfen, ob die kantonalen Impfzentren die zweite Auffrischimpfung für im Kanton Solothurn wohnhafte Personen kostenlos anbieten können.