Der Kanton Solothurn stärkt und ergänzt die bestehenden Angebote an Schutz- und Notfallplätzen für Opfer einer Straftat. Er macht damit einen weiteren Schritt zur Umsetzung der so genannten «Istanbul-Konvention» (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt). Der Regierungsrat hat das Amt für Gesellschaft und Soziales ermächtigt, zu diesem Zweck eine Leistungsvereinbarung mit der Organisation «Trafficking.ch» abzuschliessen. Alle Personen im Kanton Solothurn, welche Opfer einer Straftat gemäss Opferhilfegesetzgebung wurden und eine Schutz- oder Notunterkunft benötigen, können das Angebot von «Trafficking.ch» künftig nutzen.
Schutz, Beratung und Unterstützung von Gewaltopfern
«Trafficking.ch» nimmt seit mehreren Jahren Personen aus dem Kanton Solothurn in ihrem Schutzhaus auf, die Opfer und Zeugen des Menschenhandels, von häuslicher Gewalt sowie von anderen Straftaten wurden. Die Zusammenarbeit ist etabliert und hat sich bewährt. Sie wird nun ausgebaut und mit einer Leistungsvereinbarung geregelt. «Trafficking.ch» fungiert als Anlauf-, Informations- und Fachstelle. Sie gewährt den Opfern Sicherheit, Schutz, Unterkunft, Verpflegung und Infrastruktur. Während des Aufenthalts werden die Opfer fachlich beraten und unterstützt, im Alltag begleitet und bei der Kompetenzentwicklung bestärkt. Zudem werden die Betroffenen bei der Suche nach einer Anschlusslösung unterstützt. Die Angebote von «Trafficking.ch» ergänzen das bestehende Angebot des Frauenhauses Aargau-Solothurn optimal.