Aufgrund einer Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) obliegt es seit dem 1. Januar 2022 den Kantonen, die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zu prüfen und die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen zu beaufsichtigen. Das Spektrum umfasst zahlreiche Gebiete, wie etwa Medizin und Pharmazie, Chiropraktik, Physiotherapie, psychologische Psychotherapie, Podologie, Ernährungsberatung und andere mehr. Mit der KVG-Revision wurde überdies die Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten neu geregelt, die im ambulanten Bereich Leistungen zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen.
Mit der vorliegenden Änderung des Gesundheitsgesetzes sollen im Kanton Solothurn die formell-gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Zulassung und Beaufsichtigung der Leistungserbringer durch das Departement des Innern zu regeln. Ebenso soll der Regierungsrat dadurch auch die Höchstzahlen für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten festlegen können. Dieser wird bei einer allfälligen Zulassungsbeschränkung von medizinischen Fachkräften der aktuellen Versorgungslage im Bereich der medizinischen Grundversorgung in besonderem Masse Rechnung tragen.
Januar 2023
Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich: Sozial- und Gesundheitskommission heisst Gesetzesänderung gut
- 26.01.2023