Juli 2023

AHV: Modernere Aufsicht erfordert neue Anpassungen

  • 04.07.2023

Das Bundesparlament hat im Juni 2022 beschlossen, dass die Aufsicht der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) modernisiert werden soll. Dadurch werden nun Anpassungen auf Verordnungsstufe nötig. Der Regierungsrat stimmt dem Vorhaben mit einigen Einschränkungen zu.

Hintergrund: Das Bundesparlament hat am 17. Juni 2022 entschieden, dass die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ihre Aufsichtstätigkeit verbessern soll. Erreicht wird das über eine verstärkte Risikoorientierung in der Aufsicht, eine verbesserte Governance sowie eine zweckmässige Steuerung der Informationssysteme. Die Durchführungsstellen der AHV sollen zu einem Risiko- und Qualitätsmanagement sowie einem internen Kontrollsystem verpflichtet werden, falls diese Instrumente nicht bereits im Einsatz sind. Ebenso werden die Aufgaben der Aufsichtsbehörde präzisiert. Mit der gesetzlichen Verankerung der Anforderungen betreffend Unabhängigkeit und Integrität der Durchführungsstellen wird die Good Governance in der 1. Säule gewährleistet.

Der Regierungsrat stimmt den Anpassungen in der Verordnung über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHVV) mit einigen Einschränkungen bezüglich der Kompetenz der Kantone und der Erreichung des ursprünglichen politischen Willens grundsätzlich zu.