Im Jahr 2017 wurde im Kanton Solothurn das Integrationsmodell «start.integration» eingeführt. Seither erfolgt die Integrationsförderung in den Gemeinden. Die Integration wird damit an die lokalen Bedürfnisse angepasst und dort umgesetzt, wo die ausländische Wohnbevölkerung lebt. Die Gemeinden bedienen neu zugezogene Ausländerinnen und Ausländer mit integrationsfördernden Informationen. Jene Personen, die über einen Integrationsbedarf verfügen, erkennen sie frühzeitig. Heute haben 98 von 107 Einwohnergemeinden des Kantons Solothurn das Modell «start.integration» umgesetzt. Diese Entwicklung soll neu im Sozialgesetz abgebildet werden, das in diesem Bereich letztmals vor 15 Jahren revidiert wurde. Die Vorlage hat keine Änderungen der Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden zur Folge und verursacht keine zusätzlichen Kosten für die öffentliche Hand. Der Kanton betreibt weiterhin eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Integration und berät und unterstützt die Gemeinden.
Religionsfragen und Chancengleichheit
Der Vorschlag des Regierungsrates beinhaltet zudem eine Entflechtung des staatlichen Integrationsauftrags mit den Aufgaben im Bereich Religion und Chancengleichheit. Ein Diskriminierungsschutz, der sich ausschliesslich auf ausländische Staatsangehörige bezieht, ist nicht mehr zeitgemäss. Auch Diskriminierungen gegenüber weiteren Personengruppen (z. B. Menschen mit einer Behinderung) gilt es zu verhindern und zu beseitigen. Zu diesem Zweck führt der Kanton bereits heute eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Chancengleichheit.
Auch im Bereich Religion soll das Gesetz den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Der Kanton beschränkt sich nicht mehr nur auf das Führen eines interreligiösen Dialogs. Er arbeitet mit den Religionsgemeinschaften aktiv zusammen, wie zum Beispiel bei der Seelsorge. Die bestehende Zusammenarbeit und Kooperation, und die entsprechende Ansprechstelle für Religionsfragen sollen ebenfalls im Sozialgesetz verankert werden. Auch diese Anpassungen haben keine finanziellen Konsequenzen zur Folge.
Zusammenarbeit von Institutionen und Behörden bereinigen
Weiter schlägt der Regierungsrat vor, die Bestimmungen über die Gemeindearbeitsämter und die Case-Management-Stelle aus dem Sozialgesetz zu streichen. Beide Stellen gibt es seit geraumer Zeit nicht mehr. Dafür soll die heutige Struktur der Interinstitutionellen Zusammenarbeit abgebildet werden. Diese umfasst die Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Institutionen oder Behörden im Bereich der sozialen Sicherheit, Integration und Bildung (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Berufsbildung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern). Damit sollen die Eingliederungschancen von Personen in den regulären Arbeitsmarkt verbessert und die verschiedenen Systeme aufeinander abgestimmt werden.
Die Vernehmlassung dauert bis am 4. Oktober 2023. Die neuen Vorschriften sollen per 1. September 2024 in Kraft treten.