März 2023

Verkehrsanbindung Thal: Bundesgericht tritt auf Beschwerde des Kantons nicht ein

  • 01.03.2023

Solothurn, 1. März 2023 – Mit Urteil vom 31. Januar 2023 tritt das Bundesgericht auf die Beschwerde des Kantons Solothurn gegen den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts vom 24. Mai 2022 nicht ein.

Der Kanton sei in diesem Verfahren nicht zur Beschwerde legitimiert.

Das Verwaltungsgericht hat den Erschliessungsplan des Regierungsrates aufgehoben. Dabei stützte es sich auf Gutachten der Eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege und Natur- und Heimatschutz

Der Regierungsrat nimmt den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis.

Der Regierungsrat bedauert, dass sich substanzielle Verbesserung der Erreichbarkeit des Bezirks Thal sowie der Schutz des Städtchens Klus auf absehbare Zeit nicht realisieren lassen.

Er wird aber alles daran setzen, die heute unbefriedigende Verkehrssituation gleichwohl zu verbessern und unter anderem mit den zuständigen Bundesbehörden das Gespräch suchen.

Weitere Auskünfte
Sandra Kolly, Vorsteherin Bau- und Justizdepartement
032 627 25 41