Dezember 2024

Verstärkte Kooperation mit Religionsgemeinschaften

  • 09.12.2024

Der Kanton Solothurn will die Zusammenarbeit mit den privatrechtlichen Religionsgemeinschaften verstärken; dies in der Kinder- und Jugendförderung, der Seelsorge, der Radikalisierungsprävention und in weiteren Bereichen. Der Regierungsrat hat dazu ein Kooperationsmodell genehmigt.

Die Religionslandschaft im Kanton Solothurn ist vielfältig und bunt. Neben den drei öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen (römisch-katholisch, evangelisch-reformiert und christkatholisch) existieren 47 privatrechtliche Religionsgemeinschaften: weitere christliche Konfessionen, muslimische, alevitische, buddhistische und hinduistische Religionsgemeinschaften sowie Angehörige der Bahá’í und der Sikhs. Sie alle erbringen für die Gesellschaft wertvolle Aufgaben in Themenbereichen, die auch staatliche Leistungsfelder betreffen und in denen entsprechend gemeinsame Interessen bestehen. Eine engere Zusammenarbeit ist daher sinnvoll und notwendig.

Kooperationsmodell ist breit abgestützt

Während sich die Zusammenarbeit mit den Kirchen in den letzten Jahrzehnten institutionalisiert hat, muss sie mit den privaten Religionsgemeinschaften erst noch ausgestaltet und etabliert werden. Mit dem heute vom Regierungsrat genehmigten Kooperationsmodell «Staat und Religion» verfügt der Kanton Solothurn über eine Grundlage, um eine verstärkte Zusammenarbeit zu konkretisieren. Damit setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Kantonsrates um (A 0227/2017). Im Kooperationsmodell werden Aufgaben und Zuständigkeiten abgebildet sowie Voraussetzungen und Ziele der Zusammenarbeit festgelegt. Zu den Kooperationsbereichen gehören die institutionelle Seelsorge, die Kinder- und Jugendförderung, die Radikalisierungsprävention, die Gesundheitsförderung, das Bestattungswesen und der Religionsunterricht. Bei der Erarbeitung des Kooperationsmodells wurden die Verwaltung, die privatrechtlichen Religionsgemeinschaften sowie die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen einbezogen.

Proaktive Solothurner Religionspolitik

Mit dem eingeschlagenen Weg verfolgt der Kanton Solothurn eine proaktive Religionspolitik, die im schweizweiten Vergleich einzigartig ist. Sie nimmt die religiöse Vielfalt als Chance wahr und setzt in denjenigen Bereichen an, in denen Religionsgemeinschaften öffentliche Interessen oder im Auftrag des Staates öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Vom verstärkten Miteinander profitieren alle, denn sie baut Asymmetrien ab und fördert die Chancengleichheit und Integration. Zugleich kann der Kanton von den Religionsgemeinschaften Leistungen einfordern. In einem nächsten Schritt prüfen die betroffenen Institutionen und die kantonale Verwaltung konkrete Massnahmen und setzen diese um. Der Kanton bietet den Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträgern in den Religionsgemeinschaften eine Weiterbildung in den Bereichen Vereinsführung, Öffentlichkeitsarbeit und Beratungstätigkeit an. Diese wird gemeinsam mit den Kantonen Basel-Stadt, Bern und Zürich organisiert.