März 2024

Energiegesetz: Massnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen und effizienten Energienutzung

  • 26.03.2024

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Totalrevision des Energiegesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Unter Einbezug von Interessensgruppen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft wurde nach mehrheitsfähigen Lösungen gesucht. Das revidierte Gesetz unterstützt eine effiziente und klimaschonende Energienutzung, fokussiert auf Anreize und Förderung und berücksichtigt die zahlreichen rechtlichen, technischen und gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre.

Fundament für mehrheitsfähige Lösungen

Das bestehende Energiegesetz des Kantons Solothurn bietet nach über 30 Jahren keine ausreichende Grundlage mehr, um den zahlreichen Veränderungen in der Energie- und Klimapolitik wirksam begegnen zu können. Mit einem breiten Dialog, im Rahmen eines Stakeholderprozesses, wurde unter Einbezug von Interessensgruppen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft die Grundlage geschaffen, um mehrheitsfähige Lösungsmöglichkeiten zu definieren. Auf dieser Basis wurde das Energiekonzept und jetzt die vorliegende Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes erarbeitet. Damit wurde zuerst ein Fundament geschaffen, um in strittigen Fragen realisierbare Lösungen zu finden. Der Verdienst und Dank für diese Lösungen kommt damit auch allen Partnerinnen und Partnern dieser Interessensgruppen zu, die in zahlreichen Besprechungen vor und nach der Vernehmlassung dieses Fundament erst ermöglicht haben.

Anreize und Förderung für eine Stärkung der Eigenverantwortung

Das neue überarbeitete Gesetz unterstützt eine umwelt- und klimaschonende Energienutzung und fokussiert dabei auf Anreize, Förderung und Stärkung der Eigenverantwortung. Zusätzliche Fördermassnahmen machen energiesparende Gebäudesanierungen noch attraktiver und unterstützen damit die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Innovationsförderung und Energieplanung

Innovationen im Energiesektor sollen stärker gefördert und neue Ideen vorangetrieben werden. Bei Energieplanungen kann der Kanton die Gemeinden mit finanziellen Beiträgen und technischen Grundlagen stärker unterstützen. Die Planung und Realisierung von Wind- und Solaranlagen soll vereinfacht werden.

Energie und Mobilität

Im Bereich der Mobilität können zukünftig Ladestationen in Mehrfamilien-häusern gefördert werden. Dies ermöglicht attraktive Lademöglichkeiten direkt am Wohnort. Zudem sollen bei der Planung von neuen Gebäuden schon während des Baus minimale Vorbereitungen für Ladestationen vorgesehen werden. Dies verhindert teure Nachrüstungen nach der Bauphase.

Energieeffizienz, Ausnahmen und Härtefälle

Die Erhöhung der Energieeffizienz ist ebenfalls ein zentrales Anliegen. Neue Gebäude sollen zukünftig einen Teil der benötigten Elektrizität mit erneuerbarer Energie selber erzeugen. Falls eine Neuinstallation oder ein Ersatz einer fossilen Heizung notwendig wird, soll dies weiterhin zulässig sein, wenn der Grenzwert für den CO2-Ausstoss eingehalten wird. Dies ermöglicht auch eine Gesamt-betrachtung des Gebäudes, in welcher aufgezeigt werden kann, ob im betreffenden Gebäude nicht eine interessantere Heizungsalternative möglich wäre. Auf die Neuinstallation oder den Ersatz von fest installierten elektrischen Widerstandsheizungen soll in Zukunft wegen des hohen Strombedarfs verzichtet werden. Falls bei den vorgesehenen Massnahmen besondere Gebäudesituationen bestehen oder ein persönlicher Härtefall vorliegt, können Ausnahmen bewilligt werden.

Weitere Informationen
energie.so.ch