Oktober 2024

Einführung eines kantonalen Armutsmonitorings

  • 29.10.2024

Der Regierungsrat will die Armutssituation im Kanton Solothurn untersuchen. Er hat ein Monitoring genehmigt, welches eine wirksame Bekämpfung von Armut ermöglichen soll. Im Fokus stehen Familien, Working Poor und die Mietkosten.

In der Schweiz sind rund 700'000 Menschen von Einkommensarmut betroffen. Aussagekräftige Zahlen für den Kanton Solothurn existieren nicht, da die Daten des Bundesamtes für Statistik nicht auf Kantonsebene übertragbar sind. Der Regierungsrat will diese Datenlücke schliessen und damit die Armutssituation im Kanton Solothurn besser erfassen. Die Berner Fachhochschule (BFH) wird vom Amt für Gesellschaft und Soziales beauftragt, ein Armutsmonitoring zu erstellen. Mit diesem Beschluss setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Kantonsrates um (A 0033/2021).

Grundlage für die Bekämpfung von Armut

Bei diesem ersten Armutsmonitoring für den Kanton Solothurn handelt es sich um ein Pilotprojekt. Drei Aspekte sollen vertieft untersucht werden: die Lebensumstände von Familien, die Situation der sogenannten Working Poor – also jener Personen, die trotz Erwerbstätigkeit nicht ausreichend verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern – und die Wohn- und Mietkostenproblematik. Zusätzlich wird die Wirksamkeit der verschiedenen Sozialleistungen überprüft. Das Monitoring soll nicht nur detaillierte Einblicke in die untersuchten Themenbereiche, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen für die zuständigen Behörden geben. Unter anderem wird geprüft, ob Anpassungen bei den Sozialleistungen erforderlich sind.

Für eine aktive, evidenzbasierte und wirksame Armutsbekämpfung ist ein Armutsmonitoring unabdingbar. Die BFH hat in Zusammenarbeit mit der Caritas Schweiz ein Modell für ein Armutsmonitoring auf Kantonsebene entwickelt, auf welches der Kanton Solothurn zurückgreift. Das Monitoring beruht auf kantonalen Steuerdaten und weiteren Administrativ- und Befragungsdaten (z.B. Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen), die nicht eigens erhoben werden müssen. Die Ergebnisse des Armutsmonitorings sollen Ende 2025 in einem umfassenden Bericht der BFH vorliegen. Danach wird der Regierungsrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Wenn sich das Monitoring bewährt, wird eine regelmässige Durchführung geprüft, womit auch langfristige Entwicklungen und Trends beobachtet werden könnten.