Oktober 2024

Höchsttaxen 2025 für Heime, Spitex und Tagesstätten

  • 23.10.2024

Der Regierungsrat hat die Höchsttaxen 2025 für Pflegeheime und Spitex im Kanton Solothurn angepasst. Der Verband Solothurner Einwohnergemeinden und die Branchenverbände konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Tarif einigen. Die Taxen bei den Tagesstätten bleiben unverändert.

Die Einwohnergemeinden sind dafür zuständig, dass der Bevölkerung Alters- und Pflegeheime, Spitexleistungen und Tagesstätten zur Verfügung stehen. Die Gemeinden tragen die nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge und der Patientenbeteiligung verbleibenden Restkosten. Gemäss kantonalem Sozialgesetz legt der Regierungsrat die entsprechenden Höchsttaxen jeweils nach Anhörung der Einwohnergemeinden und der Branchenorganisationen fest.

Die Leistungserbringerverbände «Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime» und «Spitex Verband Kanton Solothurn» fordern eine Abgeltung der gestiegenen Kosten, einen Teuerungsausgleich sowie weitere Anpassungen zur besseren Kostendeckung. Der Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) will die Taxen 2025 auf dem Niveau von 2024 einfrieren.

In drei Verhandlungsrunden mit dem Kanton haben die Verbände der Leistungserbringer und der VSEG eine einvernehmliche Lösung gesucht. Es konnte keine Einigung erzielt werden, da die Parteien an ihren Positionen festhielten. Der Regierungsrat hat deshalb die Taxen für das Jahr 2025 auf die aktuellsten Kostenrechnungen und Leistungsstatistiken 2023 der Heime und Spitexorganisationen abgestützt. Diese zeigen, dass sich die durchschnittlichen Vollkostensätze erhöht haben: in der Spitex um 0,6 Prozent und in den Heimen um 5,2 Prozent für Pflege sowie um 2,4 Prozent für Hotellerie und Betreuung. Eine entsprechende Anhebung der Höchsttaxen ist angezeigt. Weitere Erhöhungen oder ein Teuerungsausgleich werden für die Taxen 2025 nicht vorgenommen.

In der Pflege (Heime und Spitex) bleiben die Kostenbeteiligungen für die Patientinnen und Patienten sowie die Beiträge der Krankenversicherung unverändert. Der Anteil der Kostensteigerung an den verbleibenden Restkosten von ca. 7 Millionen Franken wird gemäss Gesetz von den Gemeinden getragen. Bei der Hotellerie und Betreuung werden die erwarteten Mehrkosten überwiegend von den Heimbewohnerinnen und -bewohnern selbst getragen; nur bei Heimbewohnerinnen und -bewohnern mit ungenügendem Einkommen und Vermögen über die Ergänzungsleistungen.

Bei den Tagesstätten einigten sich die Institutionen und der VSEG, die Taxen unverändert zu belassen.