November 2025

Regulierung des Cannabismarktes: Jugendschutz ausbauen

  • 25.11.2025

Ein neues Bundesgesetz soll Erwachsenen künftig legalen Zugang zu Cannabis ermöglichen. Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich dessen Stossrichtung. Er fordert jedoch einen Ausbau des Jugendschutzes, eine Vereinfachung des Vollzugs und mehr finanzielle Mittel für die Kantone.

Anbau, Herstellung, Handel und Konsum von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken sind in der Schweiz verboten. Ein neues Bundesgesetz soll einen legalen Zugang zu sicheren und regulierten Cannabisprodukten schaffen. Der Regierungsrat unterstützt im Rahmen der Vernehmlassung grundsätzlich das Ziel des Bundes. Ein streng regulierter Zugang zu Cannabisprodukten ermöglicht einen risikoärmeren und verantwortungsvolleren Umgang. Das Gesetz bietet gesundheits- und sicherheitspolitische Chancen bezüglich Entstigmatisierung, Entkriminalisierung, Gesundheitsschutz, Schadensminderung, Prävention und Sensibilisierung. So sollen gesundheitliche Risiken durch verunreinigte Substanzen oder falsche Deklarationen vermindert werden. Gleichzeitig soll der illegale Markt eingedämmt werden. 

Jugendschutz ungenügend

Der Regierungsrat fordert jedoch eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Dieser muss insbesondere mit flankierenden Massnahmen und zusätzlichen Mitteln zur Stärkung des Jugendschutzes ergänzt werden. Cannabis ist eine psychoaktive Substanz, deren Konsum für Minderjährige mit erheblichen Risiken verbunden ist. Deshalb muss verhindert werden, dass Cannabis an Kinder und Jugendliche weitergegeben wird oder der Konsum als normal gilt. Für diese Altersgruppe braucht es zusätzliche gezielte Präventions- und Aufklärungsmassnahmen.

Vollzug zu komplex und teuer

Im Weiteren ist der vorgeschlagene Vollzug des neuen Gesetzes zu komplex und wird für die Kantone mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand verbunden sein. Dazu zählen Kontrollen der Produktqualität, Überprüfungen der Verpackungsvorschriften, die Erteilung von Bewilligungen sowie Präventions- und Aufsichtsmassnahmen. Der Regierungsrat fordert eine Vereinfachung des Vollzugs und eine ausreichende Finanzierung der Mehrkosten, die bei den Kantonen anfallen. Sie sollen beispielsweise durch eine zweckgebundene Verbrauchssteuer abgegolten werden.