Kontrolle von Umweltauflagen
Gestützt auf § 12 der kantonalen Bauverordnung (KBV; BGS 711.61) ist die örtliche Baubehörde zuständig für die Baukontrolle. Gemäss § 65 KBV kontrolliert die Baubehörde auch die Einhaltung von Umweltvorschriften sowie gestützt darauf verfügte Auflagen. Die Gemeinde kann diese Aufgaben natürlich auch an einen externen Dienstleister delegieren (siehe unten z.B. Baustellen-Inspektorat).
Das Umwelt-Baustelleninspektorat
Der Kanton Solothurn hat mit dem Baumeisterverband Solothurn BVS eine Vereinbarung unterzeichnet, welche den Vollzug von Umweltschutz-Kontrollaufgaben auf Baustellen für die Gemeinden erleichtern soll. Durch das Umwelt-Baustelleninspektorat können zukünftig Überwachungsaufgaben der Gemeindebehörden aus dem Bereich Umwelt- und Gewässerschutz an eine nichtbehördliche Kontrollinstanz des BVS ausgelagert werden. Das Umwelt-Baustelleninspektorat steht allen interessierten Gemeinden seit dem 1. Januar 2008 zur Verfügung. Alle Informationen erhalten Sie unter www.so-bauen-umwelt.ch
Umwelt-Checkliste für Baustellen
Ein weiteres Hilfsmittel steht mit der "Umwelt-Checkliste für Baustellen" zur Verfügung. Diese wurde durch eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Konferenz der Vorsteher der Umweltämter (KVU) mit dem wesentlichen Ziel einer Harmonisierung der Umwelt-Baustellenkontrollen erarbeitet. Für die örtlichen Baubehörden aber auch für die Projektverfasser (Architekten und Ingenieure) kann diese Liste als Kontrollraster herangezogen werden.
Kontakt
Frank Oberholzer, Tel. 032 627 21 68
Reto Zünd, Tel. 032 627 26 67
Umwelt-Baustelleninspektorat des Kantons Solothurn
Baumeisterverband Solothurn
Goldgasse 8
4502 Solothurn
Telefon 032 622 64 11
Telefax 032 623 45 35
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00