Kontrolle von Umweltauflagen

Gestützt auf § 12 der kantonalen Bauverordnung (KBV; BGS 711.61) ist die örtliche Baubehörde zuständig für die Baukontrolle. Gemäss § 65 KBV kontrolliert die Baubehörde auch die Einhaltung von Umweltvorschriften sowie gestützt darauf verfügte Auflagen. Die Gemeinde kann diese Aufgaben natürlich auch an einen externen Dienstleister delegieren (siehe unten z.B. Baustellen-Inspektorat).

Das Umwelt-Baustelleninspektorat

Der Kanton Solothurn hat mit dem Baumeisterverband Solothurn BVS eine Vereinbarung unterzeichnet, welche den Vollzug von Umweltschutz-Kontrollaufgaben auf Baustellen für die Gemeinden erleichtern soll. Durch das Umwelt-Baustelleninspektorat können zukünftig Überwachungsaufgaben der Gemeindebehörden aus dem Bereich Umwelt- und Gewässerschutz an eine nichtbehördliche Kontrollinstanz des BVS ausgelagert werden. Das Umwelt-Baustelleninspektorat steht allen interessierten Gemeinden seit dem 1. Januar 2008 zur Verfügung. Alle Informationen erhalten Sie unter www.so-bauen-umwelt.ch

Umwelt-Checkliste für Baustellen

Ein weiteres Hilfsmittel steht mit der "Umwelt-Checkliste für Baustellen" zur Verfügung. Diese wurde durch eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Konferenz der Vorsteher der Umweltämter (KVU) mit dem wesentlichen Ziel einer Harmonisierung der Umwelt-Baustellenkontrollen erarbeitet. Für die örtlichen Baubehörden aber auch für die Projektverfasser (Architekten und Ingenieure) kann diese Liste als Kontrollraster herangezogen werden.