Ablauf der UVP im Gestaltungsplanverfahren

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist als Prozess eingebettet in ein massgebliches Bewilligungs-, Genehmigungs-, bzw. Konzessionsverfahren für die betreffende Anlage. Wesentliche Unterschiede in den Abläufen ergeben sich primär zwischen Verfahren, die in die Zuständigkeit einer Bundesbehörde fallen, und Verfahren, für die eine Behörde aus dem Kanton  zuständig ist. Der Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) listet auf, für welche Anlagetypen Bundesbehörden und für welche Behörden des Kantons zuständig sind.

Die Abläufe der kantonalen Verfahren sind im Anhang der Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung (VVK) geregelt. Der nachfolgend dargestellte Ablauf ist typisch für ein kantonales Verfahren.

1. Schritt: Der Gesuchsteller erarbeitet eine (dokumentierte) Projektidee.

2. Schritt: Im Rahmen der Vorabklärung äussern sich die kommunalen und kantonalen Behörden zur Projektidee. (Weitere Informationen)

3. Schritt: Der Gesuchsteller erarbeitet eine Voruntersuchung mit Pflichtenheft. (Weitere Informationen)

4. Schritt: Das Amt für Umwelt verfasst in Zusammenarbeit mit anderen kantonalen Amtsstellen eine Stellungnahme zu Voruntersuchung und Pflichtenheft. (Weitere Informationen)

5. Schritt: Im Rahmen der Hauptuntersuchung erarbeitet der Gesuchsteller den Umweltverträglichkeitsbericht sowie die übrigen Gesuchsunterlagen. (Weitere Informationen)

6. Schritt: Der Gemeinderat der Standortgemeinde nimmt die Gesuchsakten entgegen, lässt sie nötigenfalls überarbeiten und stellt sie dem Amt für Raumplanung zu.

7. Schritt: Vorprüfung durch die kantonalen Behörden. (Weitere Informationen)

8. Schritt: Vorbereitung der Auflage unter Leitung des Gemeinderates. (Weitere Informationen)

9. Schritt: Öffentliche Auflage während 30 Tagen. (Weitere Informationen)

10. Schritt: Wenn das Projekt nach der Auflage wesentlich überarbeitet wird, ist eine 2. Vorprüfung erforderlich. Falls umweltrelevante Einsprachen eingegangen sind, überarbeitet das Amt für Umwelt den Beurteilungsbericht. (Weitere Informationen)

11. Schritt: Der Gemeinderat führt die Umweltverträglichkeitsprüfung durch und entscheidet über die Einsprachen und den Gestaltungsplan. (Weitere Informationen)

12. Schritt: Der Regierungsrat entscheidet über allfällige Beschwerden und genehmigt den Gestaltungsplan. (Weitere Informationen)

13. Schritt: Die Unterlagen müssen aufgrund von Art. 20 UVPV nochmals 10 Tage öffentlich aufgelegt werden. (Weitere Informationen)