Auflage nach Art. 20 UVPV

Die öffentliche Auflage gemäss Art. 20 UVPV ist nach der Genehmigung des Gestaltungsplanes notwendig. Die Auflage, die durch den Regierungsrat durchgeführt wird, dauert 10 Tage. Dabei kommen folgende Akten zur Auflage:

  • Entscheid des Gemeinderates über den Gestaltungsplan
  • Regierungsratsbeschluss (Genehmigung des Gestaltungsplanes)
  • Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)
  • Beurteilungsbericht der kantonalen Umweltschutzfachstelle

Kontakt

Chistian Hadorn, Tel. 032 627 28 02

Amt für Umwelt

Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00