Ausarbeitung Umweltverträglichkeitsbericht und Gestaltungsplan

Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)
In der Hauptuntersuchung erfolgt die eigentliche Analyse der Auswirkungen auf die Umwelt (inklusive Sensitivitätstests und Bewertung der Ergebnisse). Die Hauptuntersuchung wird gestützt auf das bereinigte Pflichtenheft durchgeführt. Die Resultate der Hauptuntersuchung werden im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zusammengestellt.

Der UVB hat die Anforderungen von Artikel 10b Abs. 2 des Umweltschutzgesetzes zu erfüllen. Gemäss dieser gesetzlichen Grundlage hat der Bericht folgende Aspekte zu behandeln:

  • den Ausgangszustand;
  • das Vorhaben, einschliesslich der vorgesehenen Massnahmen zum  Schutze der Umwelt und für den Katastrophenfall;
  • die voraussichtlich verbleibende Belastung der Umwelt;

Der Bericht muss die Angaben enthalten, welche es der zuständigen Behörde ermöglicht, das Projekt auf seine Übereinstimmung mit den Vorschriften über den Schutz der Umwelt zu überpüfen. Ferner muss der Bericht die der Anlage zurechenbaren Auswirkungen auf die Umwelt sowohl einzeln aus auch gesamthaft und in ihrem Zusammenwirken ermitteln und bewerten.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Massnahmen zum Schutz der Umwelt in den Gestaltungsplan (bzw. die Sonderbauvorschriften) integriert werden sollten.

Tipps für die Hauptuntersuchung:

  • Es ist erwünscht, dass fachliche Probleme, die im Rahmen der  Hauptuntersuchung entstehen, im direkten Gespräch mit der zuständigen kantonalen Amtsstelle soweit als möglich gelöst werden.
  • Für "unproblematische" Umweltbereiche ist es möglich, mit der Hauptuntersuchung zu beginnen, auch wenn die Stellungnahme zum Pflichtenheft des AfU noch nicht vorliegt. Damit kann allenfalls die benötigte Zeitspanne für die Hauptuntersuchung reduziert werden.
  • Es hat sich bewährt, wenn Sachverhalte möglichst mit Karten, Grafiken und anderen Darstellungstechniken visualisiert werden und sich die textlichen Ausführungen auf ein notwendiges Minimum beschränken.
  • Alle projektintegrierten Massnahmen zum Schutz der Umwelt sind in einer Liste im Anhang des UVB zusammenzustellen (siehe diesbezüglich auch Arbeitshilfe).

Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften

Es ist ein Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften zu erarbeiten, der die Anforderungen der Paragraphen 44 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes erfüllt. Eine entsprechende Beratung des Gesuchstellers erfolgt durch den Projektleiter (Amt für Raumplanung).

Gesuche für Nebenbewilligungen

In vielen Fällen ist es sinnvoll bzw. zwingend erforderlich, gleichzeitig mit den übrigen Unterlagen auch Gesuche für Nebenbewilligungen zu erarbeiten. Beispiele:

  • Rodungsgesuch
  • Gesuch für den Einbau ins Grundwasser

Eine Beratung des Gesuchstellers erfolgt durch das Amt für Umwelt im Rahmen der Stellungnahme zum Pflichtenheft (soweit dies zu diesem Zeitpunkt bereits möglich ist).

Hilfsmittel

Weitere Hilfmittel finden Sie hier.