Voruntersuchung und Pflichtenheft

Allgemeines zur Voruntersuchung

Im Rahmen der Voruntersuchung soll analysiert werden, welches voraussichtlich die relevanten Umweltauswirkungen und Projektvorgaben und welches die unwichtigen sind. Deshalb sind in der Voruntersuchung alle Projektaktivitäten und alle Umweltbereiche, die vom Vorhaben direkt oder indirekt tangiert werden, zu behandeln.

Die Voruntersuchung soll mit geringem Aufwand garantieren, dass einerseits Wichtiges nicht vergessen und andererseits Unwichtiges nicht zu sehr in den Vordergrund gerückt wird. Aus diesem Grund sind in der Voruntersuchung in erster Linie Angaben zur Umwelt, die aus dem Projektperimeter bereits zugänglich sind, beizuziehen, zu werten und zu gewichten. Allenfalls sind auch analytische Werkzeuge anzuwenden, die mit geringem Aufwand eine Abschätzung der Umweltauswirkungen erlauben (z.B. Analogieschlüsse).

Werden in der Voruntersuchung die Auswirkungen auf die Umwelt und die Umweltschutzmassnahmen abschliessend ermittelt, so gelten die Ergebnisse der Voruntersuchung als (Umweltverträglichkeits-)Bericht (Art. 10b Abs. 3 USG). Es muss demnach kein Pflichtenheft erarbeitet werden und eine nachträgliche Hauptuntersuchung entfällt. Wählt ein Gesuchsteller dieses Vorgehen, so kann er einerseits einen Verfahrensschritt einsparen. Er geht aber andererseits auch ein erhöhtes Risiko ein, dass die Behörden den Bericht als unvollständig zurückweisen.

Allgemeines zum Pflichtenheft
Basierend auf der Voruntersuchung, wird ein Pflichtenheft für die Hauptuntersuchung verfasst. Es soll vor allem eine richtige und vollständige Hauptuntersuchung und einen reibungslosen Projektierungsablauf sichern. Bezüglich Inhalt hat das Pflichtenheft folgenden Anforderungen zu genügen:

  • Es enthält die generellen Anforderungen, die für die Ausarbeitung der  Hauptuntersuchung wesentlich sind.
  • Im Pflichtenheft sind die speziell zu erarbeitenden Umweltbelange, mit  Angaben über anzustrebende Aufgliederungen und Genauigkeitsgrade aufzuführen.
  • Das Pflichtenheft legt fest, welche Methoden, welche Unterlagen, welcher  räumliche Perimeter und welcher zeitliche Betrachtungshorizont den  einzelnen vorzunehmenden Untersuchungen zugrunde gelegt werden.

Hilfsmittel für Voruntersuchung/Pflichtenheft

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 1990: Handbuch Umweltverträglichkeitsprüfung. Seiten 47 - 62