Öffentliche Auflage

Die Auflagefrist beträgt 30 Tage. In der Ausschreibung der öffentlichen Auflage ist darauf hinzuweisen, dass gleichzeitig der Umweltverträglichkeitsbericht im Sinne von Art. 10b des Umweltschutzgesetzes (USG) aufgelegt wird. Zur öffentlichen Auflage kommen folgende Dokumente:

  • Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften
  • Umweltverträglichkeitsbericht
  • Allenfalls Gesuche für Nebenbewilligungen (z.B.: Rodungsgesuch,  Gesuch um den Einbau ins Grundwasser)

Nicht aufgelegt wird der "Vorprüfungsbericht" des Amtes für Raumplanung und die Beurteilung des Amtes für Umwelt.

Personen, die vom Vorhaben mehr betroffen sind als irgend eine Person und die ein schutzwürdiges Interesse geltend machen können, sowie Umweltschutzorganisationen (Art. 55 USG) sind zur Einsprache legitimiert.