Längerfristige Hilfe

Die längerfristige Hilfe geht über die Soforthilfe hinaus. Sie ist eine zusätzliche Hilfe, bis sich der gesundheitliche Zustand eines Opfers (dazu gehört auch die psychische Befindlichkeit) stabilisiert hat und die übrigen Folgen der Straftat möglichst beseitigt oder ausgeglichen sind. In Frage kommen zum Beispiel Kosten für anwaltliche Hilfe und Vertretung, therapeutische oder medizinische Hilfe, eine Schutz- oder Notunterkunft oder eine Haushalts- oder Betreuungshilfe.

Die längerfristige Hilfe ist einkommensabhängig. Der Kanton übernimmt die Kosten dafür den finanziellen Verhältnissen des Opfers entsprechend ganz oder teilweise. Sie ist subsidiär, das heisst wird nur gewährt, wenn die Täterschaft oder eine verpflichtete Institution (zum Beispiel eine Versicherung) keine oder ungenügende Leistung erbringt. Die Hilfeleistung muss darüber hinaus notwendig, angemessen und geeignet sein.

Kostenbeiträge für die längerfristige Hilfe können Sie beim Fachbereich Opferhilfe beantragen. Die Gesuchsunterlagen finden Sie unter «Dokumente».

Kostengutsprache für Soforthilfe gemäss Opferhilfegesetz

Kostengutsprache für Soforthilfe gemäss Opferhilfegesetz

Beschreibung

Gesuch um Kostengutsprache für opferhilferechtliche Leistungen im Rahmen der Soforthilfe.

Formulare

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Gesuch um Kostengutsprache für ausserkantonale Not- oder Schutzunterkunft

Gesuch um Kostengutsprache für ausserkantonale Not- oder Schutzunterkunft

Beschreibung

Soforthilfe gemäss Opferhilfegesetz – Gesuch um Kostengutsprache für Not- oder Schutzunterkunft (ausserkantonal)

Formulare

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Opferhilfe: Therapiebericht zum Gesuch für längerfristige Hilfe Dritter

Opferhilfe: Therapiebericht zum Gesuch längerfristiger Hilfe Dritter

Beschreibung

Therapiebericht zum Gesuch um längerfristige Hilfe Dritter, wenn ein Gesuch für Psychotherapie gestellt wird.

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