Entsorgung
Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Betäubungsmittel der Verzeichnisse a, d und e sind sicher verpackt per Einschreiben und gekennzeichnet als persönliche/vertrauliche Sendung postalisch an die Kantonsapothekerin zu adressieren oder vor Ort beim Gesundheitsamt zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8-12 Uhr und 14-17 Uhr) persönlich abzugeben:
Persönlich / Vertraulich
Dr. Marlene Rauch
Abteilung Gesundheitsversorgung
Gesundheitsamt
Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3
4500 Solothurn
Das Vorgehen ist im «Merkblatt Rücksendung von Betäubungsmitteln» beschrieben (siehe graue Box «Dokumente»). Präparate mit Wirkstoffen aus dem Verzeichnis b, c, f und g können durch Rückgabe bei einem autorisierten Entsorger (ggf. via Lieferanten) entsorgt werden.