Schadenersatzbegehren

Wenn Sie im Rahmen einer behördlichen Massnahme des Kindes- und Erwachsenschutzes einen Schaden erlitten haben, welcher durch widerrechtliches Handeln oder Unterlassen verursacht wurde, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und allenfalls auf Genugtuung. Haftbar ist der Kanton. Gegenüber der Person, die den Schaden verursacht hat, steht Ihnen kein direkter Ersatzanspruch zu.

Um Schadenersatz einfordern zu können, müssen Sie den geltend gemachten Schaden genau beziffern, begründen und belegen. Ein allfälliges Schadenersatzbegehren ist schriftlich an folgende Adresse zu richten:

Departement des Innern
Rechtsdienst
Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3
4509 Solothurn