Schadenersatzbegehren

Wenn Sie im Rahmen einer behördlichen Massnahme des Kindes- und Erwachsenschutzes einen Schaden erlitten haben, welcher durch widerrechtliches Handeln oder Unterlassen verursacht wurde, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und allenfalls auf Genugtuung. Haftbar ist der Kanton. Gegenüber der Person, die den Schaden verursacht hat, steht Ihnen kein direkter Ersatzanspruch zu.

Um Schadenersatz einfordern zu können, müssen Sie den geltend gemachten Schaden genau beziffern, begründen und belegen. Ein allfälliges Schadenersatzbegehren ist schriftlich an folgende Adresse zu richten:

Departement des Innern
Rechtsdienst
Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

KESB Region Solothurn

Rötistrasse 4
4502 Solothurn

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00

KESB Dorneck-Thierstein

Passwangstrasse 29
4226 Breitenbach

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00


Freitag nach Vereinbarung.

KESB Thal-Gäu

Wengimattstrasse 2
4710 Klus-Balsthal

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00

KESB Olten-Gösgen

Amthausquai 23
4603 Olten

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00