Schadenersatzbegehren
Wenn Sie im Rahmen einer behördlichen Massnahme des Kindes- und Erwachsenschutzes einen Schaden erlitten haben, welcher durch widerrechtliches Handeln oder Unterlassen verursacht wurde, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und allenfalls auf Genugtuung. Haftbar ist der Kanton. Gegenüber der Person, die den Schaden verursacht hat, steht Ihnen kein direkter Ersatzanspruch zu.
Um Schadenersatz einfordern zu können, müssen Sie den geltend gemachten Schaden genau beziffern, begründen und belegen. Ein allfälliges Schadenersatzbegehren ist schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Departement des Innern
Rechtsdienst
Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3
4509 Solothurn
KESB Region Solothurn
Rötistrasse 4 4502 Solothurn
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00
KESB Dorneck-Thierstein
Passwangstrasse 29 4226 Breitenbach
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Freitag nach Vereinbarung.
KESB Thal-Gäu
Wengimattstrasse 2 4710 Klus-Balsthal
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00
KESB Olten-Gösgen
Amthausquai 23 4603 Olten
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00