Kinder und Jugendliche

Jugendliche legen ihre Hände aufeinander.

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz und auf Förderung ihrer Entwicklung. Dafür sind normalerweise die Eltern verantwortlich. Sie treffen Entscheidungen für die Kinder und Jugendlichen, wo diese noch nicht selbst entscheiden können. Stossen Eltern an Grenzen, können sie sich Hilfe bei Fachstellen oder Fachpersonen suchen. Hilfe zu suchen ist kein Zeichen von Schwäche.

Massnahmen Kindesschutz

Nehmen die Eltern ihre Verantwortung nicht oder nur teilweise wahr, kann die KESB eingreifen und Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern unterstützen. Es gibt verschiedene Massnahmen, welche die KESB zum Schutz von Kindern und Jugendlichen anordnen kann.

Elterliche Sorge

Wir unterstützen Sie dabei, wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind beantragen wollen.

Vaterschaft, Besuchsrecht, Unterhalt

Die KESB unterstützt Sie bei einer fehlenden Vaterschaftsanerkennung oder bei der Regelung des Besuchsrechts. Sie brauchen Beratung und Unterstützung zum Thema Unterhaltszahlungen? Auf unserer Website finden Sie Ansprechstellen und Informationen.

Meldung zum Schutz eines Kindes machen

Wenn Sie wissen, dass das Wohl eines Kindes gefährdet ist, können Sie uns das melden. Wir helfen Ihnen auch weiter, wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich tatsächlich um eine Gefährdung des Kindswohls handelt.