Kinder und Jugendliche
Gemäss Artikel 11 der Bundesverfassung haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.
Diese Aufgabe liegt hauptsächlich in der Verantwortung der Eltern.
Um das Kindeswohl zusätzlich zu schützen, regelt die KESB Bereiche der Kindsbelange und kann in Fällen einschreiten, in denen die Eltern das Kind nicht vor einer Gefährdung schützen können oder wollen.