Für private Beistände
Eine Privatperson kann freiwillig ein Mandat übernehmen, sofern sie die Voraussetzungen für die Übernahme einer Beistandschaft erfüllt. Die Person muss geeignet sein, über die erforderliche Zeit verfügen und die aus dem Mandat entstehenden Aufgaben selbst wahrnehmen.
Die KESB ernennt die private Beiständin bzw. den privaten Beistand und entscheidet über den Aufgabenbereich, der sich aus der Übernahme des Mandates ergibt.
Bei Interesse an einer Mandatsübernahme können Sie sich gerne an den Sozialdienst Ihrer Wohnsitzgemeinde wenden. Der Sozialdienst der jeweiligen Gemeinde unterstützt private Mandatstragende beim Führen der Beistandschaft, wobei einige Sozialdienste auf Wunsch die Rechnungsführung übernehmen.
Die Beistandsperson hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung der Auslagen.
Informationen und Richtlinien zu den zustimmungsbedürftigen Geschäften und zur Vermögensverwaltung finden Sie unter der Rubrik "Informationen für Fachpersonen".
Onlinekurs für private Beistandspersonen
Sie sind private Beiständin oder Beistand und möchten sich auf Ihr Mandat vorbereiten? Wir haben gemeinsam mit den Sozialregionen einen Onlinekurs für private Beistandspersonen (PriMa) erarbeitet. Der Basiskurs führt Sie mit Videos und weiteren Unterlagen in die zentralen Themen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Zudem können Sie ihr Wissen mit Übungsfragen testen.