Aufsicht

Eine Person hakt auf ihrem Notebook erledigte Prüfpunkte ab.

Für die Aufsicht über die KESB im Kanton Solothurn ist die Aufsichtsbehörde im Departement des Innern (DDI) zuständig. Sie übt die administrative und organisatorische Aufsicht über die KESB aus. In dieser Funktion stellt sie sicher, dass die KESB über eine zweckmässige Organisation sowie über sachgerechte und effiziente Abläufe verfügen. Die Aufsichtsbehörde schafft damit wichtige Voraussetzungen, dass die KESB das Recht korrekt und einheitlich anwenden.

Internationaler Kindes- und Erwachsenenschutz

Zum Schutz von unterstützungsbedürftigen Kindern und Erwachsenen im internationalen Bereich gelten in der Schweiz die Haager Übereinkommen. Jeder Kanton verfügt über eine zentrale Behörde, welche den Informationsaustausch zwischen den involvierten Behörden und Gerichten im In- und Ausland sicherstellt. Im Kanton Solothurn kommt diese Aufgabe der KESB-Aufsichtsbehörde im DDI zu. Die Aufsichtsbehörde KESB ist somit auch Vollstreckungsbehörde für Kindesrückführungen sowie zuständige Behörde, um das gegenseitige Besuchsrecht von Eltern und Kindern zu schützen, die nicht zusammenleben.

Kontakt

Amt für Gesellschaft und Soziales
Aufsichtsbehörde KESB
Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Telefon: 032 627 23 11
E-Mail: Aufsicht-kesb@ddi.so.ch