Schulen
Die Schule sowie der Kindergarten spielen im Kindesschutz eine wichtige Rolle. Lehrpersonen oder auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können mit ihren Beobachtungen zur frühen Erkennung einer möglichen Gefährdung eines Kindes beitragen.
Meldung an die KESB
Fachpersonen aus dem Bildungsbereich sind verpflichtet, der KESB zu melden, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit eines Kindes gefährdet ist. Damit die KESB handeln kann, ist sie auf entsprechende Meldungen angewiesen. Das Formular zur Meldung an die KESB finden Sie in der grauen Infobox. Die Schule bleibt für die Beschulung sowie die Durchsetzung der Schulpflicht zuständig, auch wenn die KESB tätig wird.