Über uns

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) stellt den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicher. Dies erfolgt im Kanton Solothurn in enger Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten der Gemeinden.

Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn sie vermutet, dass das Wohl eines Kindes oder einer erwachsenen Person gefährdet ist. Sind Sie unsicher, ob eine Gefährdung vorliegt, können Sie telefonisch bei der KESB nachfragen. In der Regel ist die KESB am Wohnsitz der betroffenen Person zuständig. Die KESB prüft die eingegangenen Meldungen und erteilt wenn nötig den Auftrag, eine Abklärung durchzuführen. Diese Abklärung wird durch den zuständigen Sozialdienst der Wohnsitzgemeinde gemacht. Der Sozialdienst klärt ab, ob und wenn ja, welche Unterstützung und Schutz die Person braucht. Die Betroffenen werden dabei angehört. Bei Bedarf holt der Sozialdienst Auskünfte bei Fachpersonen ein (z.B. Ärztin oder Arzt). Aufgrund der Empfehlungen, die aus der Abklärung hervorgehen, entscheidet die KESB über allfällige Schutzmassnahmen. Schutzmassnahmen werden nur dann angeordnet, wenn die Familie oder andere Angebote die nötige Unterstützung nicht oder zu wenig gewährleisten. In rund 70 Prozent der Fälle schützt die KESB Erwachsene, vor allem ältere und demente Menschen. Die KESB schützt aber auch Menschen mit Behinderung, psychischer Beeinträchtigung oder einer Suchterkrankung.

Unsere Organisation

Im Kanton Solothurn gibt es drei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden an den vier Standorten Solothurn, Breitenbach, Klus-Balsthal und Olten. Die Behörden setzen sich aus Personen aus dem rechtlichen, sozialen und medizinisch-psychiatrischen Berufsfeld zusammen und werden durch den Regierungsrat für jeweils vier Jahre gewählt. Die KESB sind dem Departement des Innern zugeordnet.