Handlungsfähigkeitszeugnisse
Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht.
Sie erhalten das Handlungsfähigkeitszeugnis bei Ihrer zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), indem Sie persönlich am Schalter (bitte einen gültigen Ausweis mitnehmen) vorsprechen.