Unterhalt
Eltern haben für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen. Dieser beinhaltet die Pflege, die Erziehung sowie Geldzahlungen.
Miteinander verheiratete Eltern
Sie sorgen gemeinsam für den Unterhalt des Kindes und einigen sich über den Beitrag, den jeder Teil leistet. Trennen oder scheiden sie sich, wird der Unterhalt vom Gericht festgelegt. Trennen sie sich ohne gerichtliche Regelung, vereinbaren sie den Unterhalt untereinander.
Nicht miteinander verheiratete Eltern
Sie können den Unterhalt vertraglich regeln. Sobald der Vater das Kind anerkannt hat, wird er unterhaltspflichtig. Zur Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Unterhaltsvertrages können sich die Eltern an die in der grauen Infobox aufgeführten Beratungsstellen wenden. Eine solche Beratung ist kostenpflichtig. Lassen die Eltern einen Unterhaltsvertrag ausarbeiten, kostet dies 1'400 Franken (ohne MwSt.).
Finanzielle Hilfe für eine Beratung
Damit sich auch Eltern beraten lassen können, die nicht genügend Geld haben, hat der Kanton Solothurn eine Härtefallregelung ausgearbeitet. Erfüllen Eltern die Voraussetzungen, werden 80 Prozent der Kosten für die Ausarbeitung eines Unterhaltsvertrags übernommen. Bei Eltern, die Sozialhilfe beziehen, werden die Kosten durch die Sozialhilfe übernommen. Wenn Sie finanzielle Unterstützung beantragen möchten, füllen Sie bitte das «Gesuch für Kostenerlass» aus (zu finden in der grauen Infobox) und schicken es an folgende Adresse:
Amt für Gesellschaft und Soziales
Soziale Leistungen
Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3
4509 Solothurn