Rentner
Aufenthalt als Rentnerin oder Rentner aus EU/EFTA-Staaten
Sie können sich als Rentnerin oder Rentner in der Schweiz aufhalten, wenn Sie über genügend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung mit Geltung für die Schweiz verfügen. Ihr Gesuch um Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit richten Sie bitte an das Migrationsamt. Dieses muss Kontoauszüge und den Nachweis über ein regelmässiges Einkommen enthalten.
Aufenthalt als Rentnerin oder Rentner aus Drittstaaten
Ausländische Staatsangehörige, welche nicht mehr erwerbstätig sind, können eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn sie:
- mindestens 55 Jahre alt sind
- weder im Heimatland noch in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen
- besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz aufweisen
- über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen
Ihr Gesuch um Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit richten Sie bitte an das Migrationsamt. Dieses muss Kontoauszüge und den Nachweis über ein regelmässiges Einkommen enthalten.