Studium
Aufenthalt zum Studium aus EU/EFTA-Staaten
Sie können sich für ein Studium in der Schweiz aufhalten, wenn Sie über genügend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung mit Geltung für die Schweiz verfügen. Ihr Gesuch um Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit richten Sie bitte an das Migrationsamt. Dieses muss folgende Unterlagen enthalten:
- Aufnahmebestätigung der Institution mit Studienprogramm
- Kontoauszüge und Nachweis über regelmässiges Einkommen
Während Ihres Studienaufenthaltes dürfen Sie maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten.
Aufenthalt zum Studium aus Drittstaaten
Für Nicht-EU/EFTA-Angehörige besteht kein Anspruch auf die Zulassung im Rahmen des Studiums. Sie müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, insbesondere genügend finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts. Ihr Gesuch um Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit richten Sie bitte an das Migrationsamt. Dieses muss folgende Unterlagen enthalten:
- Aufnahmebestätigung der Institution mit Studienprogramm
- Kontoauszüge und Nachweis über regelmässiges Einkommen
Nach einem bewilligten Aufenthalt von sechs Monaten (ab Einreisedatum) kann einem Nebenerwerb von max. 15 Stunden pro Woche nachgegangen werden, sofern der Studienerfolg dadurch nicht gefährdet wird. Die Aufnahme des Nebenerwerbs ist bewilligungspflichtig. Das Gesuch ist vom Arbeitgeber im Arbeitgeberkanton der zuständigen Behörde einzureichen.