Verpflichtungserklärung

Verfügt die Person, welche in die Schweiz einreisen möchte, nicht über genügend eigene finanzielle Mittel oder bestehen Zweifel darüber, können die schweizerischen Auslandvertretungen die Erteilung eines Visums von einer Verpflichtungserklärung abhängig machen. Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt in der Schweiz dient. Mit diesem Dokument verpflichtet sich der Gastgeber oder die Gastgeberin (Garant oder Garantin), bis zu einem Betrag von 30'000 Franken bestimmte Kosten zu übernehmen. Es handelt sich dabei um Kosten betreffend Krankheit, Unfall, Rückreise und Lebensunterhalt, welche dem Gemeinwesen oder privaten Erbringern von medizinischen Dienstleistungen während dem Aufenthalt der besuchenden Person im Schengen-Raum entstehen können.

Wie komme ich zu einer Verpflichtungserklärung und wie lange dauert das?

Ihr Visumgesuch reichen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Auslandvertretung ein. Wird eine Verpflichtungserklärung nötig, so erhalten Sie ein entsprechendes Formular. Dieses senden Sie Ihrem Gastgeber in der Schweiz. Der Gastgeber unterzeichnet die Verpflichtungserklärung und stellt sie dem Migrationsamt, Ambassadorenhof, Riedholzplatz 3, 4509 Solothurn, per Post zu. Das Migrationsamt überprüft die finanziellen Verhältnisse beim Gastgeber bzw. bei der Gastgeberin. Diese dürfen keine Schulden haben und keine offenen Forderungen oder Steuerausstände bei den Steuerbehörden.

Die Bearbeitungszeit für eine Verpflichtungserklärung dauert beim Vorliegen aller erforderlichen Dokumente in der Regel drei Wochen. Sobald die Verpflichtungserklärung geprüft wurde, informiert das Migrationsamt den Garanten oder die Garantin schriftlich. Haben Sie in der Zwischenzeit Fragen, so richten Sie diese bitte per E-Mail-an: visa@ddi.so.ch. Das Migrationsamt erteilt keine telefonischen Auskünfte zum Verfahrensstand.

Trotz einer genehmigten Verpflichtungserklärung haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Ihnen ein Visum erteilt wird. Die Erteilung des Visums ist ausschliesslich Sache der Schweizer Vertretung im Ausland.