Gleichstellungsfragen

Frau gleich oder ungleich Mann

Das Gleichstellungsgesetz schützt Arbeitnehmende vor Diskriminierung im Erwerbsleben. Gestützt darauf hat der Kanton Solothurn eine Schlichtungsstelle geschaffen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis können ein Schlichtungsverfahren durchführen, bevor sie eine Klage einreichen. Die Schlichtungsbehörde beim Oberamt Region Solothurn versucht in formloser Verhandlung, die Parteien zu versöhnen. Endet der Schlichtungsversuch ohne Einigung, so hält die Schlichtungsbehörde dies im Protokoll fest und erteilt die Klagebewilligung. Innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung der Klagebewilligung ist die Klage beim zuständigen Gericht einzureichen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es werden keine Parteikosten vergütet.

Oberamt Region Solothurn

Rötistrasse 4
4502 Solothurn

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00

Oberamt Olten - Gösgen

Amthausquai 23
4600 Olten

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00

Oberamt Thal - Gäu

Wengimattstrasse 2
4710 Balsthal

Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
 

Postadresse:
Amthausquai 23
4601 Olten

Oberamt Dorneck - Thierstein

Passwangstrasse 29
4226 Breitenbach

Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00


Postadresse:
Amthausquai 23
4601 Olten