Gleichstellungsfragen

Das Gleichstellungsgesetz schützt Arbeitnehmende vor Diskriminierung im Erwerbsleben. Gestützt darauf hat der Kanton Solothurn eine Schlichtungsstelle geschaffen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis können ein Schlichtungsverfahren durchführen, bevor sie eine Klage einreichen. Die Schlichtungsbehörde beim Oberamt Region Solothurn versucht in formloser Verhandlung, die Parteien zu versöhnen. Endet der Schlichtungsversuch ohne Einigung, so hält die Schlichtungsbehörde dies im Protokoll fest und erteilt die Klagebewilligung. Innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung der Klagebewilligung ist die Klage beim zuständigen Gericht einzureichen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es werden keine Parteikosten vergütet.
Oberamt Region Solothurn
Rötistrasse 4 4502 Solothurn
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Oberamt Olten - Gösgen
Amthausquai 23 4600 Olten
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Oberamt Thal - Gäu
Wengimattstrasse 2 4710 Balsthal
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Postadresse:
Amthausquai 23
4601 Olten
Oberamt Dorneck - Thierstein
Passwangstrasse 29 4226 Breitenbach
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Postadresse:
Amthausquai 23
4601 Olten