Ja zur Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes

20.02.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an die Bundeskanzlei den Änderungsvorschlägen der geplanten Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen zu. Die heute vor allem auf Verordnungsstufe umschriebenen ausserparlamentarischen Kommissionen sollen neu im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz geregelt werden.

Mit der Änderung wird ein substanzielleres und effizienteres Kommissionenwesen angestrebt. Der Bundesrat will in Zukunft die ausserparlamentarischen Kommissionen rasch an veränderte Verhältnisse anpassen, indem er sie aufhebt, zusammenlegt oder ihre Aufgaben neu umschreibt.

Auch sollen Kommissionen nur eingesetzt werden, wenn ihre Aufgabe, die Beratung von Bundesrat und Bundesverwaltung, anderweitig nicht besser erledigt werden kann. Zudem sind die Kommissionen regelmässig auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und Zusammensetzung hin zu überprüfen, und die Kommissionsmitglieder sind gehalten, ihre Interessenbindungen im Zeitpunkt der Wahl offenzulegen.

Mit der Überführung der bisher auf Verordnungsstufe geregelten Bestimmungen ins Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz wird dem Verfassungsauftrag nachgekommen, dass wichtige organisatorische Regelungen ins Gesetz gehören.

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