Gesetzessammlung wird entschlackt

29.01.2007 - Solothurn – Regierungsrat hat überholte Erlasse mittels Sammel-Verordnung aufgehoben. Dieses Vorgehen hat sich bewährt und wird periodisch wiederholt. In absehbarer Zeit werden auch mehrere bereichsübergreifende Vorlagen zu einer weiteren Reduktion der Anzahl Erlasse führen (z.B. Sozialgesetz, Gesetz über Wasser, Boden und Abfall, Aufhebung von Erlassen aufgrund des Gesamtarbeitsvertrages).

Die Gesetzessammlung (BGS) enthält das nach Sachgebieten geordnete kantonale Recht. Im Rahmen einer Gesamtüberholung hat die Staatskanzlei zusammmen mit den Rechtsdiensten der Departemente systematisch geprüft, welche Erlasse nicht mehr erforderlich oder aufgrund der neueren Gesetzgebung obsolet geworden sind.

Solche Erlasse sind vor allem in Sachbereichen enthalten, welche seit längerer Zeit keine Teil- oder Totalrevision erfahren haben. Sie wurden entweder durch Bundesrecht oder späteres kantonales Recht derogiert und finden deshalb keine Anwendung mehr. Die überholten und materiell nicht mehr gültigen Erlasse werden gesamthaft mittels einer Sammel-Verordnung formell aufgehoben und in der Folge aus der Gesetzessammlung entfernt.

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