Grundsätzliches Ja zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes

13.03.2007 - Solothurn – Der Regierungsrat erklärt sich in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern mit den vorgeschlagenen Änderungen zur Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung grundsätzlich einverstanden. Er äussert jedoch seine Bedenken zu einzelnen Aspekten.

Der Regierungsrat regt hinsichtlich der Eintrittsschwelle eine Harmonisierung der beiden Systeme der IV und der Unfallversicherung an. Er erwartet dadurch eine Milderung der aktuellen Ungleichbehandlung der Personen, welche aus Unfall invalid werden gegenüber jenen, die aus Krankheit invalid werden.

Weiter stellt der Regierungsrat fest, dass die geltende Regelung, wonach die Kantone die Arbeitgeber über ihre Versicherungspflicht aufklären und deren Einhaltung überwachen müssen, als überholt und anpassungsbedürftig zu betrachten sei. Er schlägt vor, dass die Ausgleichskassen der AHV überprüfen müssen, ob die von ihnen erfassten Arbeitgeber einem Unfallversicherer angeschlossen sind. Weiter sollte die heutige verankerte Aufklärungs- und Überwachungspflicht der Kantone aus Zuständigkeitsgründen nicht den Ausgleichskassen, sondern den Unfallversicherern zugewiesen werden.

Er ist auch der Auffassung, dass die geplante Änderung, wonach Vergehen der Versicherer und der anderen Durchführungsorgane mit Busse bis zu 100'000 Franken bestraft werden sollen, nicht mit dem Schweizerischen Strafgesetzbuch harmoniert. Er empfiehlt daher eine Überarbeitung der geplanten Bestimmung.

Zur Reorganisation der SUVA ist der Regierungsrat der Meinung, dass der Bundesrat und damit das für die Sozialversicherung zuständige Bundesamt die Aufsicht über die SUVA wahrnehmen sollte.

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