Ja zur Abstützung der Massnahmen gegen Hooligans auf Bundesrecht

27.03.2007 - Solothurn – Der Regierungsrat unterstützt in seinem Schreiben an das Bundesamt für Justiz die Absicht des Bundes, die Massnahmen gegen Hooligans weiterhin auf Bundesrecht abzustützen.


In seiner Vernehmlassung unterstützt der Regierungsrat den Vorschlag, die Massnahmen gegen Hooligans weiterhin auf das Bundesrecht abzustützen. Aus Gründen der Rechtsordnung werden die Massnahmen aber in Zukunft anders verankert werden müssen.

Zwei Modelle stehen zur Auswahl: Der Abschluss eines Konkordates unter den Kantonen, oder die Schaffung einer Rechtsgrundlage in der Eidgenössischen Verfassung für die Bundeszuständigkeit.

Der Regierungsrat lädt den Bundesrat ein, wie beabsichtigt, beide Varianten auszuarbeiten und darüber erst später zu entscheiden.

Kommunikation