Teilrevision des Volksschulgesetzes im Bereich Spezielle Förderung und Sonderpädagogik
21.03.2007 - Solothurn - Mit einer Änderung des Volksschulgesetzes will die Regierung die sonderpädagogische Unterstützung für Kinder auch nach dem bevorstehenden Rückzug der Invalidenversicherung gewährleisten, die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllen. Er will damit die integrative und frühzeitige Förderung von behinderten Kindern ermöglichen und neue Steuermechanismen für verschiedene Bereiche der Speziellen Förderung und der Sonderpädagogik einführen. Der Regierungsrat hat Botschaft und Entwurf zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Rückzug der Invalidenversicherung auffangen
Durch den Rückzug der Invalidenversicherung (IV) aus der Sonderschulung haben die Kantone ab 2008 in diesem Bereich grundlegend neue Aufgaben zu übernehmen. Die IV hat im Kanton Solothurn bis heute jährlich rund 40 Mio Franken an Sonderschul- und Therapiekosten übernommen und auch Beiträge an Bauten und Transporte geleistet. Ab 2008 fällt diese Beteiligung ebenso weg wie der heutige Versicherungsanspruch auf sonderpädagogische Massnahmen. Die Regierung hat diesbezüglich schon vor einiger Zeit klar geäussert, dass die Mehrbelastungen weder auf die Gemeinden noch auf die Eltern von behinderten Kindern umverteilt werden sollen. Zur Sicherung der Sonderschulung und verschiedener pädagogisch-therapeutischer Angebote ist es deshalb nun unumgänglich, dass im Kanton die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Grundlagen geschaffen werden. Nur so können die benötigten sonderpädagogischen Angebote auch zukünftig sichergestellt und die Ansprüche der behinderten Kinder auf eine bedarfsgerechte Förderung eingelöst werden. Das kantonale Volksschulgesetz aus dem Jahre 1969 muss deshalb in Hinblick auf den Rückzug der Invalidenversicherung mit einem sonderpädagogischen Teil entsprechend ergänzt werden.
Behindertengleichstellungsgesetz umsetzen
Die Änderung des Volksschulgesetzes erlaubt es gleichzeitig auch, die Vorgaben des neuen Behindertengleichstellungsgesetzes zu erfüllen. Dieses verpflichtet nämlich die Kantone, dass zukünftig behinderte Kinder möglichst wohnortsnah und normal eine Schule besuchen können. Konkret wird mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nun auch im Kanton Solothurn eine klare Rechtsgrundlage für die integrative Schulung von Schülern geschaffen. Im Amt für Volksschule und Kindergarten wird eine neue Stelle geschaffen, die die Schulen im Bereich der Integration von behinderten Schülern unterstützen kann und entsprechende Weiterbildungen organisiert.
Förderung in der Regelschule wird neu organisiert und verstärkt
Die Ergänzung des Volksschulgesetzes mit einem sonderpädagogischen Teil veranlasst die Regierung, den thematisch benachbarten Bereich der heutigen Kleinklassen und verschiedener spezifischer Therapieverordnungen zu überarbeiten. Die Änderung sieht vor, Regelschulkinder mit speziellem Bedarf ab 2010 im Rahmen der "Speziellen Förderung" zu unterstützen. Die bisherige Separierung in Einführungs-, Klein- und Werkklassen und verschiedene Therapien wird mittelfristig schrittweise aufgehoben. Die heilpädagogischen und therapeutischen Angebote bleiben grundsätzlich vorhanden, werden aber zukünftig vermehrt den Klassen und nicht mehr nur einzel diagnostizierten Kindern zugeteilt. Die Schulleitungen erhalten so die Möglichkeit, schneller und flexibler auf die speziellen Anforderungen einer Klasse oder einer Gruppe reagieren zu können. Die neue Struktur der Angebote und die damit zusammenhängend geklärten Verantwortlichkeiten erlauben einen einfacheren und koordinierteren Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Die Wege werden in mehrfacher Hinsicht kürzer. In fachlicher Hinsicht wird die Spezielle Förderung mit einem Psychomotorikangebot ergänzt. Die Angebote können bedarfsweise in Gemeinden neu auch bereits im Kindergartenalter angeboten werden. Damit kann ein präventiver Gedanke umgesetzt und einem oft angemeldeten Bedarf entsprochen werden.
Lenkung und Steuerung werden kantonalisiert
In den letzten Jahren beanspruchten gesamtschweizerisch immer mehr Kinder heilpädagogische Unterstützung. Als Folge sind die Kosten für Invalidenversicherung, Gemeinden und Kanton massiv angewachsen. Der Kanton Solothurn war gesetzlich bis anhin verpflichtet, die anfallenden Defizite zu übernehmen. Der Rückzug der IV führt nun in diesem Bereich nochmals zu einer Mehrbelastung das Kantons (er wird in anderen Bereichen entlastet). Parallel zu dieser vergrösserten Finanzverantwortung ergeben sich aber ab 2008 erstmals auch bessere Möglichkeiten, das Angebot und den Einsatz der Mittel zielgerichtet zu planen, zu steuern und transparenter darzulegen. Auch die Anspruchsberechtigung der Kinder wird zukünftig durch den Kanton und nicht mehr durch die Invalidenversicherung und die Gemeinden geprüft. Die beantragte Gesetzesanpassung schafft dazu für Regierung und Verwaltung die notwendigen Grundlage, schafft die Entscheidkompetenzen und führt die benötigten Steuerungs- Werkzeuge ein.