BBZ Solothurn-Grenchen - Wiedereinführung des Berufsschulsportes

03.04.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat hat beschlossen, dass der im Jahre 1999 sistierte Berufsschulsport am Berufsbildungszentrum Solothurn-Grenchen (BBZ) auf das Schuljahr 2007/2008 schrittweise wieder eingeführt werden soll. Das zur Überbrückung eingeführte Wahlpflichtangebot bis zur Aufhebung der Sistierung des Berufsschulsportes hat sich nicht bewährt.

Der obligatorische Berufsschulsport für Lernende an Berufsfachschulen wurde im Jahre 1999 unter zunehmendem Spardruck und wegen der fehlenden optimalen Infrastruktur für die Lernenden am BBZ Solothurn-Grenchen sistiert. Mitte Mai 2001 hiess der Bundesrat eine Aufsichtsbeschwerde aus betroffenen Kreisen gegen den Kanton Solothurn gut und ordnete an, den Berufsschulsport an den besagten Schulen wieder einzuführen. In Gesprächen mit den Bundesbehörden einigte man sich zur Überbrückung bis zur Aufhebung der Sistierung, den Lernenden ein Wahlpflichtangebot in Form von regulärem Sportunterricht, Sportwochen, Sport in Sportvereinen, Firmen oder in Sportzentren anzubieten, welches im Jahr 2004 auch eingeführt wurde.

Erfahrungen mit dem Wahlpflichtangebot
Bereits während der Einführungsphase und dann bei der Umsetzung des Wahlpflichtangebotes entstanden verschiedene Probleme:

  • Die bundesrechtlichen Vorschriften konnten nicht vollständig erfüllt werden.
  • Wegen der ungenügenden Infrastrukturen konnte auch diese Übergangslösung nicht vollumfänglich umgesetzt werden.
  • Die technischen Voraussetzungen ermöglichten den im Wahlpflichtsport-unterricht turnenden Lernenden keinen lehrplangerechten Unterricht.
  • Der Aufwand für stundenplantechnisch sinnvolle Lösungen und die Vollzugskontrolle war unverhältnismässig.

Die Zwischenlösung zwar gut gemeint, konnte aber in der Praxis weder fachlich noch organisatorisch überzeugen.

Empfehlung der Arbeitsgruppe
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus verschiedenen Institutionen und der Fachstelle für Sport im Bundesamt für Sport (BASPO) erhielt deshalb den Auftrag, Varianten für die Wiedereinführung des Berufsschulsports zu suchen. Sie schlägt vor, das bereits vor der Sistierung erprobte Modell, einlaufend per Schuljahr 2007/2008, an allen Teilschulen des BBZ Solothurn-Grenchen wieder einzuführen.

Zusätzliche Investitionen
Eine vollständige und bundesrechtskonforme Umsetzung des Berufsschulsports wird mittelfristig Investitionen in zusätzliche Turnhallen erheischen. Der Regierungsrat hat deshalb die Priorisierung der entsprechenden Investitionsplanung angepasst.

Vorteile der Wiedereinführung des Sportunterrichts
Durch die Wiedereinführung des Berufsschulsports gelangen auch die Lernenden des BBZ Solothurn-Grenchen in den Genuss des obligatorischen, lehrplangerechten Unterrichts. Sie werden damit den Lernenden des BBZ Olten gleichgestellt. Der Kanton Solothurn leistet mit der Wiedereinführung einen wichtigen Beitrag in der Gesundheitsprävention für Jugendliche. Zudem beugt er einer drohenden Subventionierungskürzung des Bundes für Kantone vor, welche die Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes nicht erfüllen.

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